Auto Stegherr GmbH
Dieselstraße 3, 89343 Jettingen-Scheppach, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Martin Stegherr since 1/2/2004 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Auto Stegherr GmbHJettingen-ScheppachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsbilanz
Anhang
Der Jahresabschluss der Firma Auto Stegherr GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungen, die der Gesetzgeber in den §§ 274a und 288 HGB für den Anhang kleiner Kapitalgesellschaften vorgesehen hat, werden beansprucht. Daneben werden auch die in § 326 Abs. 1 HGB definierten Vereinfachungen für kleine Kapitalgesellschaften im Bezug auf die Offenlegung angewendet. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend des tatsächlichen Wertverzehrs linear oder degressiv vorgenommen. Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung übernommen: Gemäß § 6 Abs. 2 EStG werden selbständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (geringwertige Wirtschaftsgüter), deren Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Abzug der Vorsteuer nicht mehr als 250,00 Euro betragen haben, im Erwerbsjahr in voller Höhe abgeschrieben und nicht im Inventarverzeichnis erfasst. Bei Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen 250,01 Euro und 800,00 Euro wird die Abschreibung teilweise unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und teilweise in voller Höhe im Zugangsjahr vorgenommen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos bewertet. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist neben transitorischem Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, auch eine Leasingsonderzahlung aus einem Leasingvertrag enthalten. Die Leasingsonderzahlung wurde planmäßig entsprechend der Grundmietzeit des Leasingvertrages abgeschrieben. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Die Befreiungsvorschrift für kleine Kapitalgesellschaften von der Bildung latenter Steuern in § 274a Nr. 4 HGB wird nicht angewendet. Es werden sowohl aktive als auch passive latente Steuern gebildet. Die Positionen werden verrechnet ausgewiesen. Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten weisen 100.000,00 Euro (Vorjahr: 200.000,00 Euro) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 3.970.744,79 Euro . Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: - Pfandrecht an unbeweglichen Sachen (Eigentum des Gesellschafters) - Pfandrecht an beweglichen Sachen - Sicherungsabtretung der Forderungen - Bürgschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Bilanzgewinn aus dem Vorjahr in Höhe von 1.202.921,38 Euro einbezogen. Die Forderungen gegenüber dem Geschäftsführer betragen 0,00 Euro (Vorjahr: 203.026,75 Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen 381.823,27 Euro (Vorjahr: 665.119,89 Euro), die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter 0,00 Euro (Vorjahr: 203.026,75 Euro). Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 27 Arbeitnehmer (im Vorjahr: 26) im Sinne des § 267 Abs. 5 HGB (ohne Auszubildende) beschäftigt. Die Firma Auto Stegherr GmbH hat Verpflichtungen aus der Übernahme von Bürgschaften oder aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten über die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge hinaus nicht begründet. Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung von Wechseln bestanden nicht. Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen bestanden über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht. Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht begründet. Neben den in der Bilanz enthaltenen Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen sind folgende sonstige finanziellen Verpflichtungen auszuweisen: Aus Miet- und Pachtverträgen bezüglich unbeweglichen Vermögens bestehen unbefristete Verpflichtungen (Jahrespacht: 188.159,64 Euro). Betreffend des Fuhrparks wurden Leasingverträge abgeschlossen mit einer Gesamtlaufzeit von 30 Monaten und einer Jahresverpflichtung von 22.980,00 Euro.
Jettingen-Scheppach, den 23.12.2024 gez.: Martin Stegherr sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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