PHOENIX - MERCHANDISING LIMITED

Plauener Straße 161, 13053 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 102053
Registered
5/24/2006
Industry
Wholesale of sports goods and their accessoriesAgents involved in the sale of furnitureWholesale of non-ferrous ores, non-ferrous metals and non-ferrous semi-finished metal products
Purpose
Gegenstand der Zweigniederlassung: Einzel- und Großhandel, Eventveranstaltung, -durchführung, -organisation, Werbung und Marketing, Produktion und Produktvertrieb von erlaubnisfreien Waren, Lizenzierung, Sport-, Athleten- und Lizenzvermarktung.

History

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Management

NameRole
Lutz Moses
since 5/24/2006
Director

Financial Report

Phoenix - Merchandising Limited

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 4.208,00 2.087,00
I. Sachanlagen 4.208,00 2.087,00
B. Umlaufvermögen 382.123,41 111.503,04
I. Vorräte 113.819,58 51.907,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 48.129,04 9.749,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 220.174,79 49.845,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 525,72 261,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 386.857,13 113.851,04

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 221.481,83 61.505,45
I. gezeichnetes Kapital 14,45 14,45
II. Gewinnvortrag 51.679,87 26.263,14
III. Jahresüberschuss 169.787,51 0,00
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 35.227,86
B. Rückstellungen 100.710,08 30.331,64
C. Verbindlichkeiten 64.665,22 22.013,95
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 64.665,22 22.013,95
Bilanzsumme, Summe Passiva 386.857,13 113.851,04

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge bis zum 31.12.2009 an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis

€ 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten.

Sonstige Verbindlichkeiten

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 207,37 (i. V. € 404,87)ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Lutz Moses, Kaufmann

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde durch die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2011 festgestellt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Berlin, den 13. September 2012

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.9.2012.

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