Clarity Pro
GmbH
Bad
Vilbel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
407.113,00 |
380.871,00 |
| I.
Sachanlagen |
407.113,00 |
380.871,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
54.612,35 |
126.321,51 |
| I.
Vorräte |
36.000,00 |
30.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.990,76 |
22.840,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.621,59 |
72.980,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
15.772,15 |
| Summe
Aktiva |
461.725,35 |
522.964,66 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.811,60 |
10.874,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
100.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
64.125,22 |
41.348,81 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
42.063,18 |
22.776,41 |
| B.
Rückstellungen |
2.573,27 |
2.824,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
440.340,48 |
509.265,37 |
| Summe
Passiva |
461.725,35 |
522.964,66 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Clarity Pro GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum
Jahresabschluss insgesamt
- Angaben
über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
- Angaben zur
Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung
und Erläuterung zur Bilanz
- Sonstige
Angaben
II. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden
diese Posten im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
III. Erläuterungenzur
Bilanz
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 Euro
(Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des
Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Der Abgang wird im folgenden Wirtschaftsjahr unterstellt.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen
sich auf
- EUR
72.828,05 bei Sachanlagen
Abschreibungen aufgrund ausschließlich
steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den
jeweiligen Bilanzposten abgesetzt.
Umlaufvermögen
Am Bilanzstichtag waren EUR 36.000,00
in Auftrag befindliche Aufträge zu bilanzieren.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu
Bilanzstichtag nicht erworben.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine
Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe
e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am
Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung
gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG
war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag
weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche
Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen
handelte.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr
als 5 Jahren enthalten.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß
keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von
Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der
Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten vor.
IV. Sonstige
Angaben
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von EUR 236.406,35. Diese Verbindlichkeiten
ergeben sich unter anderem aus der Umsatzsteuerorganschaft
mit der Gesellschafterin.
Zugunsten der Mitglieder der
Geschäftsführung wurden keine
Haftungsverhältnisse eingegangen.
An Mitglieder der Geschäftsführung wurden
keine Vorschüsse und Kredite gewährt.
Die Gesellschafterin beabsichtigen, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 42.063,18 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Frau Olga Morr
Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bad Vilbel, den 12. Mrz. 2018
Olga Morr
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