MiCra Textilveredelung GmbHLiquidated

01237 Dresden, DEU

Master Data

Registry
Register court Chemnitz HRB 23056
Registered
9/29/2005
Industry
Wholesale of textilesManufacture of other textiles n.e.c.Finishing of textiles
Purpose
Lohn- und Textilveredelung sowie Handel mit Stoffen

History

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Management

NameRole
Michael Wetterling
since 4/15/2010
Liquidator

Financial Report

MiCra Textilveredelung GmbH

Limbach-Oberfrohna

Jahresabschluss zum 31.12.2006

BILANZ



AKTIVA

Geschäftsjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

18.836,00

1.825,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

324,00

288,00

II. Sachanlagen

18.512,00

1.537,00

B. Umlaufvermögen

28.863,90

60.254,01

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

22.970,46

25.740,50

II. Wertpapiere

4.803,00

0,00

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.090,44

34.513,51

C. Rechnungsabgrenzungsposten

194,39

0,00

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

27.260,13

0,00

Summe Aktiva

75.154,42

62.079,01



PASSIVA

Geschäftsjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

24.272,60

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Jahresfehlbetrag

-51.532,73

-270,60

III. Vortrag auf neue Rechnung

-727,40

-456,80

nicht gedeckter Fehlbetrag

27.260,13

0,00

B. Sonderposten mit Rücklageanteil

0,00

5.000,00

C. Rückstellungen

6.852,30

5.420,47

C. Verbindlichkeiten

68.302,12

27.385,94

Summe Passiva

75.154,42

62.079,01

ANHANG

 

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher Maßnahmen


Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss 2006 der MiCra Textilveredelung GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
1. Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlicher Vorschriften vorgenommen. Von der Bewertungsfreiheit für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 gemäß § 6 Abs. 2 EStG (Einkommensteuergesetz) wurde hinsichtlich der Zugänge im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.

2. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

3. Die Gesellschafterdarlehenskonten wurden marktüblich verzinst.

4. Die im Jahr 2006 erworbenen Wertpapiere wurden zum Bilanzstichtag auf den niedrigeren Teilwert (Kurswert) abgeschrieben.

5. Der Kassen- und Bankbestand per 31.12.2006 wurde durch Vorlage von entsprechenden Kassenbuchseiten bzw. Kontoauszügen nachgewiesen.

6. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden geleistete Ausgaben vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, sofern diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

7. Für alle erkennbaren, ungewissen Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gebildet. Die
Bewertung der Rückstellungen erfolgte nach voraussichtlicher Inanspruchnahme. Weitere - dem Grunde oder der Höhe nach - zu berücksichtigende ungewisse Verbindlichkeiten waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nicht erkennbar.

8. Übrige Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

9. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Gesellschafterdarlehen sowie Darlehen von
Privatpersonen in Höhe von insgesamt EUR 28.970,63 enthalten, qualifizierte
Rangrücktrittserklärungen liegen vor.

10. Die Geschäfte wurden von Herrn Michael Wetterling geführt. Er ist alleinvertret-
ungsberechtigt.

11. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB i.V. mit § 268 Abs. 7 HGB
waren nicht gegeben.

12. Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2006 in Höhe
von EUR 51.532,73 auf neue Rechnung vorzutragen, im Hinblick auf die unter Tz. 9
genannte Sicherheitenstellung und wegen der laut Geschäftsführung nach dem
Abschlussstichtag erzielbaren positiven Geschäftsergebnisse ist trotz der rechnerischen
Überschuldung nach Auskunft des Geschäftsführers die Stellung eines Insolvenzantrages
nicht erforderlich.

 

Limbach-Oberfrohna, den 15. April 2008

 

Michael Wettling, Geschäftsführer

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