HOMES &
MORE GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.643,00 |
25.967,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
395.420,87 |
190.686,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.951,79 |
4.361,66 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
33.270,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
424.015,66 |
254.285,95 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.675,70 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
121.284,18 |
59.443,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
234.055,78 |
194.842,88 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
75.000,00 |
75.000,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
234.055,78 |
194.842,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
424.015,66 |
254.285,95 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma HOMES & MORE GmbH ist beim
Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter der Nr.
HRB 66151 eingetragen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in
Köln.
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten
die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten
Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Alle
geänderten Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich umgesetzt.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a HGB, §§276-277 HGB und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §266 HGB
und §275 HGB sowie §42 GmbHG Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz
und des Anhangs von den Erleichterungen des § 288 HGB
Gebrauch. Ein Lagebericht wurde gemäß § 264
Abs. 1 Satz 3 HGB nicht aufgestellt. Für die Gewinn-
und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren
angewandt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die folgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Bewertung der ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach
dem Going-Concern-Prinzip, das heißt es wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit der
Gesellschaft ausgegangen.
Die entgeltlich erworbenen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßigen Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert. Dabei
wurden die Abschreibungen linear pro rata temporis
vorgenommen. Für die in den Vorjahren angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Wert €
150,00 aber nicht € 1.000,00 überstiegen, wurde
ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG
gebildet, der in Übereinstimmung mit den steuerlichen
Vorschriften im Jahr der Anschaffung und in den folgenden
vier Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst wird. Für
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
410,00 € wurde die Bewertungsvereinfachung des §
6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Einzelheiten sind dem
Anlagenspiegel zum 31.12.2016 zu entnehmen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.
Die liquiden Mittel wurden in allen Fällen mit
dem Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.200,00 € und ist unverändert gegenüber
dem Vorjahr.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in der
Höhe angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der
Verbindlichkeiten notwendig ist. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit den
ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssätzen der
vergangenen sieben Geschäftsjahre, die von der
Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurden,
abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der
Jahresüberschuss beträgt 101.946,28 €.
Zusammen mit dem Verlustvortrag ergibt sich ein
Bilanzgewinn von 43.475,70 €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
zum 31.12.2016 betragen 75.000,00 € (Vorjahr 75.000,00
€).
4. Gewinnverwendungsbeschluss
Es wird von der Geschäftsführung
vorgeschlagen den Bilanzgewinn auf neue Rechnung
vorzutragen.
5. Anzahl der Beschäftigten
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer (ohne
Geschäftsführer) beträgt 2 (Vorjahr 3).
sonstige Berichtsbestandteile
Köln, den 19.12.2017
gez. Jörg Wiesendahl
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2017 festgestellt.
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