Master Data

Registry
Register court Steinfurt HRB 9405
Previous
VBV Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Registered
10/26/2011
Industry
Activities of holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdingsManagement activities of other holding companies
Purpose
Geschäftsführung der Firma VBV GmbH & Co. KG

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Rainer Overesch
since 10/26/2011
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Wettringer Str. 25, 48565 Steinfurt
€25,000
100.00%

Holdings

Balance Sheet Accounts

Financial Report

VBV Verwaltungs GmbH

Steinfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 460.235,60 477.657,25
B. Umlaufvermögen 149.400,94 94.696,46
davon Forderungen an Gesellschafter 9.574,87 2.216,65
Aktiva 609.636,54 572.353,71

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 281.817,70 225.941,34
B. Rückstellungen 3.703,00 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 324.115,84 342.912,37
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 761,60 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 323.354,24 342.912,37
Summe Passiva 609.636,54 572.353,71

sonstige Berichtsbestandteile

I.  Angaben zur Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung er­fasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.

Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfah­ren.

Die Buchführung entspricht nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Vorjahreswerte bzw. Saldovorträge wurden von mir gemäß Auftrag geprüft.

Die Saldenvorträge zum 01.01.2023 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2022.

Die auf den 31.12.2023 durchgeführte Inventur wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische Vorberei­tun­gen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls nicht vorgenommen.

II.  Angaben zur Bilanzierung

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das Inven­tarverzeichnis ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte habe ich nicht mitge­wirkt.

Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts erstellten Jahresabschluss wurde für den gleichen Ab­schlusszeitraum eine den Vorschriften des Steuergesetzes entsprechende Steuerbilanz gefertigt.

Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtli­chen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG er­stellt.

III.  Angaben zur Bewertung

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und über­nimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewand­ten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. So­weit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.

Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlust­rechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.

Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil ausführ­lich besprochen. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentli­chen übernommen werden.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibun­gen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen­stände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer hö­heren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 150,-- bis Euro 1.000,-- wurden im Jahr des Zu­gangs aktiviert und als Sammelposten linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungs­beträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

IV.  Sonstige Pflichtangaben

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG: Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen nachfolgende Rechte und Pflichten:
  
Forderungen                                                                                                  9.574,87                                      

Vorschlag zur Ergebnisverwendung:                    

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt: 55.876,36
einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortag in Höhe von 202.291,09
ergibt sich ein zu verwendender Betrag von 258.167,45

Der Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Namen der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:

Die Geschäftsführung obliegt Herrn Rainer Overesch.




Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2025 festgestellt.

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