Weiss
Personalmanagement GmbH
Aschaffenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.232,00 |
43.197,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.000,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
35.232,00 |
43.197,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
173.445,32 |
196.208,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
112.866,81 |
180.815,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.578,51 |
15.393,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.816,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
219.224,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
215.493,32 |
458.630,43 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.490,76 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
244.724,65 |
91.934,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
221.715,41 |
-152.790,06 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
219.224,65 |
| B.
Rückstellungen |
40.879,12 |
44.175,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
167.674,86 |
414.455,43 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.448,58 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
215.493,32 |
458.630,43 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Weiss Personalmanagement GmbH mit Sitz in
Aschaffenburg, ist im Handelsregister Aschaffenburg unter
der Nummer HRB 14537 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der
§§ 264, 267 I HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Der vorliegende
Jahresabschluss ist nach den Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Die
ergänzenden Bestimmungen des GmbHG
wurden beachtet. Die wahlweise bei Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke sind grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen
erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1,
III HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 250 wurden mit
der Anschaffung als Aufwand gebucht, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
€ 250 bis € 800 entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu
Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zur periodengerechten
Erfassung des Aufwands bzw. des Ertrags gebildet. Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten
werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt.
Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die
planmäßigen Abschreibungen für immaterielle
Vermögensgegenstände betragen
Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00). Auf Sachanlagen
wurden planmäßige Abschreibungen in
Höhe von Euro 7.965,00 (Vorjahr
Euro 9.031,62) vorgenommen. Die
Abschreibung auf Geringwertige
Wirtschaftsgüter beträgt Euro 1.299,98
(Vorjahr Euro 1.184,00). Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von einem Jahr. Die Restlaufzeiten
der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1
und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt: Verbindlichkeiten
bis 1 Jahr Euro 167.674,86 (Vorjahr:
Euro 414.455,43), darin enthalten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) Euro 9.431,37
(Vorjahr: Euro 9.708,16).
Sonstige Pflichtangaben
Es waren durchschnittlich 57 Arbeitnehmer, ohne
Geschäftsführung, während des
Geschäftsjahres beschäftigt. Aus einem
Forderungsverzicht gegen Besserungsschein bestehen
aufschiebend bedingte Verbindlichkeiten in Höhe von
TEuro 287. Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens - unverändert -
geführt durch Thoralf Weiß, Kaufmann. Der
Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt
und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von den
Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von Euro 221.715,41 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Aschaffenburg, den 28.
Januar 2025
gez.:
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.03.2025
festgestellt.
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