JPL
GmbH
Leverkusen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
309.991,98 |
224.469,05 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
152.217,95 |
31.749,05 |
| II.
Sachanlagen |
157.774,03 |
192.720,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
246.225,05 |
191.399,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
71.988,49 |
177.523,12 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
174.236,56 |
13.876,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.336,96 |
5.728,42 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
180.603,68 |
| Aktiva |
560.553,99 |
602.201,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
89.659,54 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
206.168,27 |
202.495,67 |
| III.
Jahresüberschuss |
270.263,22 |
-3.672,60 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
180.603,68 |
| B.
Rückstellungen |
24.486,27 |
25.933,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
446.408,18 |
576.267,26 |
| Summe
Passiva |
560.553,99 |
602.201,02 |
Anhang
JPL GmbH
Leverkusen
Registergericht Köln
HRB 49389
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben
Generalnorm
Der Jahresabschluss der JPL GmbH wurde unter
Anwendung der handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften nach dem Bilanzrichtlinie -
Umsetzungsgesetz (BiLRUG) sowie den
ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw.
275 HGB, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen, ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Davon-Vermerke in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Angaben, die wahlweise in der Bilanz
bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
vorgenommen werden können, sind aufgrund der Klarheit
und Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang
aufgeführt.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Allgemeine Erläuterungen
Bei der Bilanzierung werden die generellen Ansatz-
und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis
256a HGB sowie die besonderen Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften beachtet.
Insbesondere erfolgte die Bewertung der
Vermögensgegenstände unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going-concern-Prämisse) gem. § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB.
2.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem
Wert i. H. v. EUR 250,00 (netto) wurden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gem.
§ 6 Abs. 2 EStG in voller
Höhe als Betriebsausgaben berücksichtigt.
Geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungskosten von EUR 251,00 (netto) bis zu EUR
800,00 (netto) werden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Im Anlagengitter werden die geringwertigen
Anlagegüter im Anschaffungsjahr als Zugang und als
Abgang gezeigt.
3.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bilanziert.
4.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden mit dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei werden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind nicht vorhanden.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v.
TEUR 62 entfallen mit TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) auf
Forderungen gegen Gesellschafter.
2.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten i.H.v. TEUR 446 (i.Vj. TEUR 56)
sind innerhalb eines Jahres fällig
D.
sonstige Angaben
1.
Angaben zu den Organmitgliedern
Zu Geschäftsführern waren im
Geschäftsjahr 2023 bestellt:
Dr. Winfried Leßmann, Facharzt für
Radiologie, Leichlingen
Jan Leßmann, Konstruktionstechniker, Leverkusen
Marc Leßmann, Kaufmann, Leichlingen
Carolin Leßmann-Schröder, Kauffrau,
Leichlingen
Dr. Leonie Ohm, Ärztin, Hamburg
2.
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin der folgenden Gesellschaften:
Gamma Immobilien GmbH & Co. KG, Leverkusen
Diepental GmbH & Co. KG, Leichlingen
DWL Immobilien GmbH & Co. KG, Leverkusen
HCM Immo GmbH & CO. KG, Leverkusen
Bergischländer Immo GmbH & Co. KG,
Leverkusen
Leverkusen, den 14. Februar
2025
JPL GmbH
Leverkusen
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Die
Geschäftsführung
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2025
festgestellt.
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