Master Data

Registry
Register court Freiburg HRB 382159
Registered
11/3/1998
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateDevelopment of building projects for residential buildingsDevelopment of building projects for other buildings and constructions
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung, die Baubetreuung im fremden Namen und für fremde Rechnung, Planung von Bauvorhaben jeglicher Art, jeglicher Handel, Verwaltung und Vermietung von Immobilien aller Art und Vermittlung von Finanzierungen sowie Handel mit Waren aller Art und verbundene Geschäfte.

History

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Management

NameRole
Wolfgang Hein
since 11/13/2006
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Am Bleichebach 22, 78224 Singen
€13,000
100.00%

Financial Report

Galoppo GmbH

Konstanz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen 472.661,97 489.092,24
B. Umlaufvermögen 92.185,67 64.754,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Summe 564.847,64 553.847,06

Passiva

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital 16.891,97 14.572,36
B. Rückstellungen 17.586,00 17.586,00
C. Verbindlichkeiten 530.369,67 521.688,70
Summe 564.847,64 553.847,06

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss war nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufzustellen.

Die Gesellschaft unterliegt den allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238 - 263 HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 - 335 b HGB.

Die Regelungen des Gesetzes betreffend der Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) waren zu beachten.

Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326, 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Ein Lagebericht wurde nicht erstellt (§ 264 I 4 HGB).

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der oben aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen wurden beachtet.

Die steuerlichen Wertansätze der Vorjahre wurden fortgeführt. Die bisherigen Wertansätze wurden aufgrund der durch die Übergangsregelung bestehenden Wahlrechte beibehalten.

I. Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmässige Abschreibungen bewertet. Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um den niedrigeren Wert anzusetzen, der den betroffenen Vermögensgegenständen beizulegen ist.

II. Umlaufvermögen

Die Vorräte der inventurmäßig erfaßten Bestände wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzipes zu Anschaffungskosten oder dem niederen Börsen- oder Marktpreis angesetzt.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken.

III. Rückstellungen

Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe gebildet.

IV. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag oder dem höheren Tageswert angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die allgemeinen Vorschriften zum Jahresabschluß nach §§ 242 - 245, 264 ff HGB wurden berücksichtigt.

Der Jahresabschluß wurde unter Beachtung der Ansatz- (§§ 246-251 HGB) und Bewertungsvorschriften (§§ 252-256 HGB) erstellt.

Die Gliederung von Bilanz und GuV-Rechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 I HGB (Gesamtkostenverfahren).

Die Entwicklung, die Gliederung und die Abschreibung des Anlagevermögens ist aus dem im Jahresabschluss enthaltenen Anlagenspiegel ersichtlich.

D. Sonstige Pflichtangaben

Bestellte Geschäftsführer sind: Herr Wolfgang Hein

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0,00 €

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 €

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,00 €

Es besteht eine Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von 0,00 €

Es bestehen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB in Höhe von 0,00 €

 

17.12.11

gez. Hein

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