Mammut e.K.
89mManufacture of plastic packing goods
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Renzo Boccacci since 1/3/2025 | Managing Director |
Friedrich Reischl since 1/3/2025 | Procura |
Birgit Sitzmann since 1/3/2025 | Managing Director |
Josefine Dr. Reischl since 4/5/2018 | Procura |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Radhaus GmbHIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023HandelsbilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB)
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Für die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Der Warenbestand wurde von der Gesellschaft durch eine körperliche Bestandsaufnahme erfasst. Die Bewertung erfolgte mit den Anschaffungskosten. Soweit das Vorratsvermögen einen niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag aufwies, wurde auf diesen Wert abgeschrieben. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichene Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben zur Bilanz Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24 HGB i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB) Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnung der Rückstellungen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie ein Rechnungszins i.H.v. 1,8200 % zugrunde gelegt. Lohn- und Gehaltssteigerungen waren nicht zu berücksichtigen. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro 398,00. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gem. § 253 Abs. 6 S. 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betrugen 124,2 TEuro. Der Zeitwert des Deckungsvermögens beträgt zum 31.12.2023 205,5 TEuro. Der Differenzbetrag in Höhe von 81,3 TEuro ist gem. § 253 Abs. 6 S. 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt. Die Pensionsverpflichtung wurde mit dem Rückdeckungsanspruch verrechnet, weil die Rückdeckungsversicherung zur Sicherung des Pensionsanspruchs an den Versorgungsberechtigten verpfändet wurde. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde aus dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital abgeleitet. Anschaffungskosten des Deckungsvermögens: 124,2 TEuro Zeitwert des Deckungsvermögens Stand 01.01.2023 189,9 TEuro Zuführung 10,8 TEuro
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung Stand 01.01.2023 228,7 TEuro Zinsaufwand 5,4 TEuro
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§285 Nr. 1a, b HGB) Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 296.739,20 (Vorjahr: Euro 398.478,32). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Sicherungsübereignung gesichert sind, beträgt Euro 3.110.034,23. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignungen und Bürgschaften besichert. Für die Lieferantenverbindlichkeiten gelten die üblichen Eigentumsvorbehalte. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen (§ 277 Abs. 3 S. 1 HGB i.V.m. § 326 Abs. 1 S. 2 HGB) Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe vorgenommen. V. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB) Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 50. Unterschriftsleistung durch die Geschäftsführung (§ 245 HGB)
Ingolstadt, den 15. Juli 2024 gez. Fritz Reischl, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileDie Feststellung ist vor Offenlegung erfolgt. |
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