AUGe Mm GmbH
42mComputer consultancy activities
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Franziska Krieck since 1/8/2020 | Liquidator |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Franziska Kriec | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
foob Franziska Krieck UG (haftungsbeschränkt)MühltalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
Anhang
Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen worden.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt
Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter und/oder verbundene Unternehmen ausgewiesen.
Eigenkapital
Das Stammkapital von 5.000 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die gesetzliche Gewinnrücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG wurde um 1.928,25 € auf nunmehr 20.053,20 € erhöht.
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Buchführungs-, Abschluss- und Prüfungskosten.
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 79.540 € ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine weiteren Haftungsverhältnisse.
Sonstige AngabenGeschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei
Frau Franziska Krieck, Seeheim-Jugenheim
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.6.2012. |
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