Kunckel
EDV-Systeme GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.330,00 |
125.823,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
37.856,19 |
232.556,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.498,22 |
14.421,94 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
15.952,86 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
65.637,27 |
372.802,50 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
18.949,51 |
| B.
Rückstellungen |
58.239,00 |
74.182,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.398,27 |
279.670,62 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
3.468,07 |
33.790,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.398,27 |
211.670,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
50.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
65.637,27 |
372.802,50 |
Anhang
1.Anlagenspiegel
Der Anlagenspiegel ist nicht beigefügt.
2.Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände ( Software ) werden
entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen sind
innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume ( 3-10
Jahre ) linear vorgenommen worden.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,-- Euro ( Geringwertige
Wirtschaftsgüter ) werden im Zugangsjahr nur noch voll
abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Handelsware werden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
ausgewiesen.
Der Posten aktive Rechnungsabgrenzung beinhaltet im
voraus bezahlte Versicherungen und Kraftfahrzeugsteuern.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Bewertung erfolgte gemäß den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag. Danach beträgt die
Pensionsverpflichtung nach BilMoG 229.126,00 Euro. Der
darin enthaltene, noch nicht zu erfassende
Unterschiedsbetrag gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB in
Höhe von 23.083,00 Euro wird gleichmäßig
über 15 Jahre verteilt, so dass für das
Jahr 2016 anteilig 2.886,00 Euro zu berücksichtigen
waren. Danach beträgt der Bilanzansatz 208.929,00
Euro.
Saldiert ausgewiesen wurde der
Rückstellungbetrag vermindert um den Aktivwert
der bescheinigten Rückdeckungsversicherung in
Höhe von 154.190,00 Euro.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro.
Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
durch einen Verlustrücktrag auf das Jahr 2015 in
Höhe von -2.559,00 Euro.
3. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte geführt durch:
Wolfgang Kunckel, Bremen.
Bremen, den 19.04.2017
gez. Wolfgang Kunckel, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2017 festgestellt.
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