b+s AUTOMATION GmbH
Same addressComputer consultancy activities
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Peter Josef Otto Saliger since 4/7/2017 | Managing Director |
Stefan Pruss since 7/1/2010 | Managing Director |
Official financial statements and annual reports
NGW GmbHDuisburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht 2019Grundlagen des UnternehmensDie NGW versorgt hauptsächlich private, gewerbliche sowie industrielle Kunden in den westlichen Landesteilen von Nordrhein-Westfalen, sowie in Teilen im nordwestlichen Niedersachsen mit Gas, Strom und Wärme. NGW ist Grundversorger im Bereich Gas für verschiedene Orte in den Kreisen Kleve, Wesel sowie Düren. Entwicklungen im Energiemarkt und Wettbewerb Der Markt für Strom und Gas hat sich entwickelt und für Wettbewerber weiter geöffnet. Die Wettbewerber bieten verschiedene Tarife im Versorgungsgebiet der NGW an. Die Zusammenlegung von Marktgebieten beschleunigt diese Entwicklung. Zunehmend treten neue Anbieter mit einer aggressiven Preispolitik in den Markt. Vermehrte Kundenwechsel im Erdgas- und Strombereich sind die Folge. Hinzu kommen auch weitere wichtige Veränderungen wie Klimaschutzpolitik, demografischer Wandel und zunehmende Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. Im Zuge der Liberalisierung der Energiemärkte ist der Kunde anspruchsvoller, preisbewusster und ökologisch interessierter geworden. Hierdurch wird die Kundenbetreuung und -bindung ebenfalls anspruchsvoller, technisch vielfältiger und zeitintensiver. Um diesen Veränderungen zu begegnen und die Chancen des liberalisierten Marktes zu nutzen, wurden in den letzten Jahren Weichen gestellt. Die Kundenbetreuung wurde weiter ausgebaut. So konnten auch 2019 zusätzliche Tarifkunden Erdgas außerhalb des angestammten Versorgungsgebietes gewonnen und der Stromverkauf weiter ausgebaut werden. GESCHÄFTSVERLAUFErdgasverkauf Der Gasabsatz im Jahr 2019 erhöhte sich auf 1.543,7 Mio. kWh (1.517,8 Mio. kWh in 2018). Die Erhöhung des Absatzes um insgesamt 25,9 Mio. kWh betrifft vor allem den Erdgasverkauf innerhalb des grundversorgten Gebietes (+ 32,3 Mio. kWh). Im Individualkundensegment wurden außerhalb des Grundversorgungsgebietes im Jahr 2019 Industrie- und Gewerbekunden mit einem Verbrauch von 407,6 Mio. kWh Erdgas versorgt (Vorjahr 417,1 Mio. kWh). Innerhalb des Grundversorgungsgebietes wurden im Individualkundensegment im Jahr 2019 Industrie- und Gewerbekunden mit einem Verbrauch von 365,4 Mio. kWh Erdgas versorgt (Vorjahr 317,5 Mio. kWh). Wärmeverkauf Der Trend zum Servicepaket "WÄRME + " verläuft weiterhin positiv. Im Jahr 2019 konnten 55 neue Kunden für die Belieferung mit Wärme und Warmwasser gewonnen werden. Im Jahr 2019 wurden 984 Kunden mit "Wärme" beliefert. Der Wärmeabsatz reduzierte sich leicht auf 11,0 Mio. kWh (Vorjahr 12,1 Mio. kWh). Gaspreisentwicklung Die Erdgasverkaufspreise konnten im Berichtsjahr in allen Tarif- und Sonderpreisgruppen konstant gehalten werden. Kundenentwicklung und verschärfter Wettbewerb Im Berichtsjahr blieb die Konkurrenzsituation nach dem weiteren Markteintritt von Wettbewerbern, die mit preisaggressiven Angeboten warben, weiterhin sehr stark. Insgesamt versorgte NGW Ende 2019 30.204 Erdgastarifkunden(+757 zum Vorjahr), 9.894 Stromkunden(+1.994Tarifkunden und Sondervertragskunden) und 984 Wärmekunden(+56 zum Vorjahr). Durch verstärkte und intensivierte Akquise-Aktivitäten konnte im Berichtsjahr, trotz der weiterhin preisaggressiven Wettbewerbssituation, die Kundenzahl auch in diesem Geschäftsjahr weiter gesteigert werden. Strom Die Stromverkaufspreise wurden im Arbeitspreis zum 1. Januar 2019 um 1,50 ct/kWh brutto angehoben. Im Berichtsjahr wurden rund 45,1 Mio. kWh (Vorjahr 38,9 Mio. kWh) abgesetzt. Der Anstieg ergibt sich aus einen um 9,9 Mio. kWh gestiegenen Absatz an die Tarifkunden. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und ErtragslageVermögens- und Finanzlage Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft war im Jahr 2019 durch keine Besonderheiten gekennzeichnet. Das Eigenkapital beläuft sich weiterhin auf 3,0 Mio. €. Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 13,7 Mio. € (Vorjahr 13,1 Mio. €), die Eigenkapitalquote 22 %. Insgesamt wurden in das Anlagevermögen 437 T€ investiert. Ertragslage Die Umsatzerlöse konnten im laufenden Geschäftsjahr vor allem mengenbedingt von 64,8 Mio. € auf 69,1 Mio. € gesteigert werden. Mit der GELSENWASSER AG besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Die Gewinnabführung beträgt für 2019 rd. 6,9Mio. € (Vorjahr: 6,8 Mio. €). Der Planwert für das Geschäftsjahr 2019 betrug 5,9 Mio. €. Die Überschreitung des Geschäftsergebnisses im Jahr 2019 gegenüber dem Planwert resultiert aus dem operativen Energiegeschäft. Chancen- und Risikobericht und PrognoseChancen- und Risikobericht Zur gezielten Sicherung bestehender und zukünftiger Erfolgspotenziale ist das Risikomanagement bei der NGW integraler Bestandteil der wertorientierten Unternehmensführung. Die Basis bildet ein systematischer, den gesamten Gelsenwasser-Konzern umfassender Risikomanagementprozess. Durch kontrollierten Umgang und Bewertung von Risiken wird die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft gesichert. Ungünstige Entwicklungen werden frühzeitig erkannt, wodurch gegensteuernde Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden können. Zur Optimierung des Risikomanagementprozesses besteht konzernweit eine dezentrale Datenbankanwendung. Hierbei werden Möglichkeiten der Verbesserung, insbesondere hinsichtlich der Dokumentation und Bewertung der Risiken und Chancen sowie der Maßnahmenüberwachung, genutzt. Ferner besteht mit dieser Anwendung jederzeit Transparenz über die aktuelle Risikolage. Die Angemessenheit und Effektivität des Risikomanagementsystems werden durch die interne Revision im Konzern regelmäßig überwacht. Den Schwerpunkt der Risikobetrachtungen stellen die Marktrisiken dar. NGW stellt sich den Auswirkungen der steigenden Wettbewerbsintensität durch strukturelle Weiterentwicklung ihrer kundengruppenbezogenen Produkte und ihres Beschaffungsportfolios. Dabei spielt die Kundenkommunikation eine immer wichtigere Rolle. Die Auswirkungen der Liberalisierung des Energiemarktes stellen die deutsche Gaswirtschaft vor immer neue Herausforderungen. Bei der Umsetzung der Vorgaben und der sich stetig weiterentwickelnden Anforderungen durch den Gesetzgeber und die Regulierungsbehörden ist ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und Flexibilität erforderlich. Um sich den wachsenden Herausforderungen der Energiemärkte zu stellen, hat NGW gemeinsam mit Gelsenwasser eine Beschaffungsplattform eingerichtet, um die Energieportfolien weiter zu optimieren. Für die sich hierdurch ergebenden neuen Risiken wurden in Form einer Konzernrichtlinie verbindliche Vorgaben für das Managen der Risiken im Umfeld von Handel, Beschaffung und Vertrieb von Energie geregelt. Die Überwachung der Risiken wird vom Controlling wahrgenommen. Auch vor dem Hintergrund der eingeleiteten Gegenmaßnahmen sind aus heutiger Sicht für die Zukunft keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Der bereits eingeschlagene Strategiewandel zum Energiedienstleister mit den Kernprodukten Gas, Strom und Wärme wird weiterverfolgt. Besonderes Augenmerk liegt auf der Optimierung der Vertriebsprozesse und der Erweiterung der Produktpalette. Dies wird durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der GELSENWASSER AG unterstützt. Ausblick Für die nächsten zwei Jahre werden auf Basis des Ergebnisses 2019 leicht reduzierte Ergebnisse erwartet. Der Planwert für das Geschäftsjahr 2020 beträgt 5,5 Mio. € und für das Geschäftsjahr 2021 5,8 Mio. €. In diesen Planwerten sind die möglichen Auswirkungen des sich weltweit ausbreitenden Corona-Virus (2019-nCOV) noch nicht berücksichtigt. Unterbrochene Lieferketten oder verändertes Konsumverhalten könnten erhebliche negative Auswirkungen auf den Welthandel und die deutsche Industrieproduktion haben. Gegenwärtig lassen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise, insbesondere die konjunkturellen Auswirkungen auf die Kunden der NGW im Industrie- und Gewerbebereich, noch nicht verlässlich einschätzen. Vorstellbar ist u. a., dass die Gas- und Stromabgaben an Industrie- und Gewerbekunden geringer ausfallen als in der Planung unterstellt oder dass es zu einem Anstieg von Zahlungsausfällen in allen Kundensegmenten kommen kann. Prognosebericht NGW steht - wie die gesamte Branche - vor großen Herausforderungen bei stark veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und steigender Wettbewerbsintensität. Vor diesem Hintergrund wird NGW die Zusammenarbeit mit Gelsenwasser weiter vertiefen, um Synergien zu heben. Dies gilt insbesondere bei standardisierten Vertriebsprozessen sowie im Energiehandel für den Vertrieb von Energie und Wärme. Durch die verstärkte Zusammenarbeit ergeben sich Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Kostensenkungspotenzialen, um die langfristig zu erwartenden Ertragseinbußen teilweise aufzufangen. Die Vertriebsaktivitäten im Gas-, Strom- und Wärmebereich werden weiter forciert. Neben Maßnahmen zum Ausbau der Kundenbindung wird die Akquisition neuer Kunden innerhalb und im regionalen Umfeld des Versorgungsgebietes Kernaufgabe des Vertriebes sein, um Mengen- und Kundenrückgängen entgegenzuwirken. Mit den geplanten Maßnahmen wird NGW die Chancen der Liberalisierung nutzen, um auch weiterhin auf den sich verändernden Energiemärkten erfolgreich zu agieren.
Duisburg, 19. März 2020 NGW GmbH Stefan Pruss Peter Saliger Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2019 bis 31.12.2019
Anhang 2019Allgemeine AngabenDie NGW GmbH (NGW) mit Sitz in Duisburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22523 eingetragen. Der Jahresabschluss der NGW wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufgestellt. Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 werden beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht. Besonderheiten der Versorgungswirtschaft sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung durch Ergänzung oder Untergliederung einzelner Posten berücksichtigt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gesetzlich geforderte Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich im Anhang erläutert. Eingeklammerte Ziffern in der Vorspalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geben Hinweise auf die betreffenden Positionen im Anhang. Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum. Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen. Die NGW wird in beide Konzernabschlüsse einbezogen. Diese werden beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Gesellschaft beachtet die verpflichtend anzuwendenden gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus ist Folgendes anzumerken: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, Sachanlagen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialkosten Gemeinkosten im steuerlich geforderten Umfang. Zinsen für Fremdkapital bleiben außer Ansatz. Die Abschreibungen auf angeschaffte oder hergestellte immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgen ausschließlich linear. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten von 250 € bis 800 € werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt bei immateriellen Vermögensgegenständen 15 Jahre, bei einem Gebäude 14 Jahre, beim Rohrnetz sechs bis 20 Jahre, bei Maschinen zehn bis 20 Jahre und bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis elf Jahre. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch der Kunden sind mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnete Verbräuche wurden kundenindividuell zum Bilanzstichtag hochgerechnet. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen (1) Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2) In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erhaltene Abschlagszahlungen in Höhe von 20.421 T€ (Vorjahr: 19.204 T€) auf den abgegrenzten noch nicht abgelesenen Energieverbrauch der Kunden verrechnet worden. Der abgegrenzte, noch nicht abgelesene Verbrauch vom Ablesestichtag bis 31. Dezember 2019 beträgt 24.636 T€ (Vorjahr: 23.678 T€) und ist unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Gezeichnetes Kapital (3) Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt 100.000,00 € und ist voll eingezahlt. Es wird zu 100 % von der GELSENWASSER AG gehalten. Kapitalrücklage (4) In der Kapitalrücklage ist das Aufgeld aus früheren Kapitalerhöhungen enthalten. Gewinnrücklagen (5) Die Gewinnrücklagen resultieren aus der erfolgsneutralen Einstellung des Sonderpostens mit Rücklageanteil gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB. Rückstellungen (6) Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Position enthält Aufwendungen für energiewirtschaftliche Risiken in Form von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften (85 T€), noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen (378 T€) und sonstige Risiken. Verbindlichkeiten (7) Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen im Berichtsjahr auf folgende Bilanzpositionen:
Auf die alleinige Gesellschafterin GELSENWASSER AG entfallen im Berichtsjahr 6.299 T€ (Vorjahr: 4.339 T€). Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen 1.100 T€ (Vorjahr: 746 T€) auf Steuerverbindlichkeiten. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse (8)
Energie- und Stromsteuer entstehen bei Lieferung von Erdgas und Strom an Endverbraucher. Sie werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. Sonstige betriebliche Erträge (9) Die hier ausgewiesenen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung 212 T€ (Vorjahr: 0 T€), sonstige periodenfremde Erträge 21 T€ (Vorjahr: 11 T€) sowie Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen 8 T€ (Vorjahr: 126 T€). Materialaufwand (10) Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten überwiegend Aufwendungen für den Gas- und Strombezug, darüber hinaus Energieaufwendungen und Reparaturmaterialien. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen im Wesentlichen auf Netznutzungsentgelte. Sonstige betriebliche Aufwendungen (11) In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Betriebsführungskosten der GELSENWASSER AG von 2.045 T€ (Vorjahr: 1.997 T€) enthalten. Ergänzende AngabenAngaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Auf Basis des mit der GELSENWASSER AG bestehenden Dienstleistungsvertrags wurden im Berichtsjahr Aufwendungen für die kaufmännische Betriebsführung in Höhe von 2.045 T€ (Vorjahr: 1.997 T€) in Anspruch genommen. Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen Das Bestellobligo aus bis zum 31. Dezember 2019 bereits erteilten Aufträgen beträgt 1.801 T€. Sonstige Verpflichtungen bestehen im üblichen Rahmen aus Miet- und Leasingverträgen. Honorar des Abschlussprüfers Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars wird unter Verweis auf § 285 Nr. 17 HGB verzichtet, da die Honorare des Abschlussprüfers im Konzernabschluss der GELSENWASSER AG enthalten sind. Nachtragsbericht Der sich weltweit ausbreitende Corona-Virus (2019-nCOV) kann durch unterbrochene Lieferketten oder verändertes Konsumverhalten erhebliche negative Auswirkungen auf den Welthandel und die deutsche Industrieproduktion haben. Gegenwärtig lassen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise, insbesondere die konjunkturellen Auswirkungen auf die Kunden der NGW im Industrie- und Gewerbebereich, noch nicht verlässlich einschätzen. Vorstellbar ist u. a., dass die Gas- und Stromabgaben an Industrie- und Gewerbekunden geringer ausfallen als in der Planung unterstellt oder dass es zu einem Anstieg von Zahlungsausfällen in allen Kundensegmenten kommen kann. Geschäftsführung
Die Geschäftsführer üben ihre Tätigkeit nebenberuflich aus und erhalten von der Gesellschaft keine Vergütung. Herr Stefan Pruss ist Leiter der Abteilung Vertrieb Niederrhein der GELSENWASSER AG. Herr Peter Saliger ist hauptberuflich Bereichsleiter Vertrieb der GELSENWASSER AG.
Duisburg, 19. März 2020 NGW GmbH Stefan Pruss Peter Saliger Entwicklung des Anlagevermögens
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die NGW GmbH, Duisburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der NGW GmbH, Duisburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NGW GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des Entwurfs einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW EPS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Essen, den 20. März 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Hubert Ahlers, Wirtschaftsprüfer ppa. Detmar Lentz, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 01.07.2020 festgestellt. |
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