Master Data

Registry
Register court Düsseldorf HRB 31140
Registered
8/8/1994
Industry
Wholesale of meat and meat productsWholesale of fish and fish productsWholesale of paint and varnish
Purpose
Der Handel mit Fleischereibedarfsartikeln aller Art sowie die Vertretertätigkeit für Firmen dieser Branche.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Niclas Irrgang
since 7/13/2023
Procura
Patric Irrgang
since 6/28/2017
Procura
Marc Irrgang
since 11/23/2001
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Willy Peitz GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 217.708,00 241.221,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.470,00 28.930,00
II. Sachanlagen 209.238,00 212.291,00
B. Umlaufvermögen 5.135.002,18 6.712.410,34
I. Vorräte 3.423.030,47 3.920.078,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.217.910,48 1.366.307,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 494.061,23 1.426.024,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.461,71 12.618,40
Aktiva 5.366.171,89 6.966.249,74

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.877.416,23 4.598.708,10
I. Gezeichnetes Kapital 255.645,94 255.645,94
II. Bilanzgewinn 2.621.770,29 4.343.062,16
davon Gewinnvortrag 4.343.062,16 3.237.876,36
B. Rückstellungen 2.165.861,07 1.986.394,42
C. Verbindlichkeiten 322.894,59 381.147,22
Passiva 5.366.171,89 6.966.249,74

Anhang

Willy Peitz GmbH, Düsseldorf
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

ANHANG 2023

Allgemeine Angaben

Die Willy Peitz GmbH, Düsseldorf, wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 31140 geführt.

Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB), die Vermerke nach § 42 Abs. 3 GmbHG sowie die Davon-Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich.

Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip,  Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).

Die Gegenstände des Anlagevermögens werden durch ein Anlageverzeichnis nachgewiesen, in dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zugänge und Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge sowie die Restbuchwerte der einzelnen Anlagegüter enthalten sind.

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige sowie außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden auf Basis steuerlich anerkannter Nutzungsdauern sowie tatsächlicher betrieblicher Gegebenheiten vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten nicht EUR 800,00 übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederwertprinzips angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf den Nettoforderungsbestand nach Abzug der einzelwertberichtigten Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die liquiden Mittel werden zum Nennbetrag bewertet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Methode der laufenden Einmalprämien (PUC Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von pauschal 15 Jahren in Höhe von 1,82 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 ver­wendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 1 % berücksichtigt.

Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller üb­rigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Soweit kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, wurde für die Ermittlung des beizule­genden Zeitwerts das sog. geschäftsplanmäßige Deckungskapital  des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung) verwendet.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.

Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungen sind in einer Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

Forderungen und Verbindlichkeiten

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen EUR 88.556,65 (Vorjahr: EUR 101.914,33.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:

-  Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 10.481,21 (Vorjahr EUR 10.513,25)

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellung mit einem Abzinsungssatz von 1,82 % (10-Jahres-Durchschnitt) beträgt EUR 2.354.799. Mit einem Abzinsungssatz von 1,74 % (7-Jahres-Durchschnitt) ergibt sich eine Rückstellung von EUR 2.393.080,00. Daraus resultiert ein Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB i. H. v. EUR 265.860.

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

TEUR

Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden
2.355

Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände
610

Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände
741

Verrechnete Aufwendungen
146

Verrechnete Erträge
15

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere ungewisse Verbindlichkeiten.

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betriebliche Erträge sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 18.785,44 enthalten (Vorjahr: EUR 67.215,51).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 18.779,59 enthalten (Vorjahr: EUR 18.728,94).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 98 und hat eine Restlauf­zeit von einem Jahr. Dieser Betrag beinhaltet aus­schließlich Verpflichtungen aus Mietverträgen.

Ergänzende Angaben

Im Berichtsjahr waren 26 Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt.

Die Geschäfte wurden im Berichtsjahr geführt durch

Herrn Marc Irrgang

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Düsseldorf, den 24. Juli 2024

gez. Marc Irrgang

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2024 festgestellt.

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