Klaus Vitti Gebäudereinigung und Service GmbH
Same addressGeneral cleaning of buildings
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Richard Vitti since 8/16/2017 | Liquidator |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% | |
| 40.00% |
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
Official financial statements and annual reports
Clean 2000 GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileAnhang für das Geschäftsjahr 2013I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Aufgrund dieser Tatsache wird von den Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden gem. § 246 I 4 i.V.m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1,2 HGB auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter, planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1. III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbs-jahr voll abgeschrieben. Soweit vom Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens im Sinne des § 6 II a EStG für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 Gebrauch gemacht wurde, erfolgt die Abschreibung mit 20%. Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastung nach § 274 I S.2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Das gezeichnete Kapital wird gemäß § 283 HGB zum Nennbetrag angesetzt, ebenso wie der Verlustvortrag sowie der Jahresfehlbetrag. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst § 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden, soweit diese notwendig waren, in der GuV ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB). IV. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens -unverändert- geführt durch Herrn Richard Vitti Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechts-geschäfte vorzunehmen. Zum Bilanzstichtag bestehen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Richard Vitti in Höhe von EUR 8.000,00. Von der Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Das Ergebnis wird, bis auf weiteres, auf neue Rechnung vorgetragen. Anwendung der Schutzklausel des § 286 HGB Eine Einschränkung der Berichtspflicht aufgrund der Schutzklausel des § 286 HGB ist nicht veranlasst.
Richard Vitti, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.01.2015 festgestellt. |
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