Master Data

Registry
Register court München HRB 132748
Registered
8/22/2000
Industry
General cleaning of buildingsOther cleaning activities n.e.c.Other building and industrial cleaning activities n.e.c.
Purpose
Glas- und Gebäudereinigung.

History

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Management

NameRole
Richard Vitti
since 8/16/2017
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

Identified persons (3)

NameOwnership
50.00%
40.00%

Shareholders
Beta

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

Name
Location
Amount
Share
Richard Vitti
München
€12,500
50.00%
Roland Reichenbecher
München
€10,000
40.00%

Financial Report

Clean 2000 GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 1.249,50 1.595,00
B. Umlaufvermögen 16.877,26 24.035,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 297,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 18.126,76 25.927,71

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 2.653,26 9.356,71
B. Rückstellungen 2.800,00 3.600,00
C. Verbindlichkeiten 12.673,50 12.971,00
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 8.000,00 8.000,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 12.673,50 12.971,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 18.126,76 25.927,71

sonstige Berichtsbestandteile

Anhang für das Geschäftsjahr 2013

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Bilanzsumme EUR 18.126,76
Umsatzerlöse EUR 0,00
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 0

Aufgrund dieser Tatsache wird von den Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch gemacht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden gem. § 246 I 4 i.V.m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1,2 HGB auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter, planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1. III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbs-jahr voll abgeschrieben. Soweit vom Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens im Sinne des § 6 II a EStG für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 Gebrauch gemacht wurde, erfolgt die Abschreibung mit 20%.

Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastung nach § 274 I S.2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Das gezeichnete Kapital wird gemäß § 283 HGB zum Nennbetrag angesetzt, ebenso wie der Verlustvortrag sowie der Jahresfehlbetrag.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst § 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden, soweit diese notwendig waren, in der GuV ausgewiesen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

IV. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens -unverändert- geführt durch Herrn

Richard Vitti

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechts-geschäfte vorzunehmen.

Zum Bilanzstichtag bestehen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Richard Vitti in Höhe von EUR 8.000,00.

Von der Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Das Ergebnis wird, bis auf weiteres, auf neue Rechnung vorgetragen.

Anwendung der Schutzklausel des § 286 HGB

Eine Einschränkung der Berichtspflicht aufgrund der Schutzklausel des § 286 HGB ist nicht veranlasst.

 

Richard Vitti, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 22.01.2015 festgestellt.

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