THIMM Display Service GmbH
Same addressActivities of holding companies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Thomas Josef Meier since 9/23/2025 | Managing Director |
Malte Zinnecker since 4/15/2024 | Managing Director |
Tobias Braatz since 4/15/2024 | Procura |
Barbara Kassner since 4/15/2024 | Procura |
Sabrina Beuermann since 4/15/2024 | Procura |
Jörg, Dipl.-Kaufmann Müller since 6/9/2020 | Procura |
Ekkehard Dürr since 1/15/2020 | Managing Director |
Steffen Walter since 3/1/2016 | Procura |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% | |
THIMM PrePress Services GmbHDissolved | 0.00% |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
![]() THIMM Display GmbHWörrstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht 2024Grundlagen THIMM Display ist Hersteller von Displays für die verkaufsfördernde Präsentation von Produkten am Point of Sale (POS). Das Unternehmen fertigt warentragende und werbende Verkaufsaufsteller (Displays), die individuell für unsere Kunden zumeist für einmalige Marketingaktionen entwickelt und produziert werden. Grafisches Design, Display-Entwicklung, Druckdatenaufbereitung, Co-Packing, vertriebsspezifische Anlieferung und Merchandising sind Komponenten unserer Produkt- und Leistungspalette. Der Displaymarkt hat in den vergangenen Jahren erhebliche Änderungen vollzogen: die Werbeausgaben für Displayprodukte sind zulasten der Digitalwerbung zurückgegangen. Zugleich gewinnen modulare, standardisierte Displaysysteme, die von Verpackungsherstellern kostengünstig produziert und vertrieben werden, Marktanteile zulasten von individuell gestalteten Displays, wie sie von THIMM Display erstellt werden. Unser Unternehmen ist Teil der THIMM Gruppe, einem ganzheitlichen Lösungsanbieter für die Verpackung und Distribution von Waren. Bereits seit vielen Jahren besteht eine enge marktseitige Zusammenarbeit mit dem Schwesterunternehmen THIMM Verpackung, einem Verpackungshersteller mit Schwerpunkt im FMCG-Markt (Fast Moving Consumer Goods) und hervorragenden Kontakten zu nationalen und internationalen Kunden in diesem Segment. Genau dieser Zugang zu Kunden mit größerem Displaybedarf ist neben attraktiven Produkten ein wesentlicher Erfolgsfaktor im wettbewerbsintensiven Displaymarkt. Wir haben uns daher in 2023 entschieden, unseren Fokus auf unsere Stärken bei der Produktentwicklung und der Produktion von attraktiven Displays zu legen und die Marktbearbeitung sowie Verwaltungsfunktionen an unsere Schwestergesellschaft THIMM Verpackung abzugeben. Seit April 2023 entwickelt und produziert THIMM Display als Auftragsfertiger ausschließlich im Auftrag von THIMM Verpackung. Vertrieb und Auftragsbearbeitung werden somit seit diesem Zeitpunkt ausschließlich durch THIMM Verpackung vorgenommen. THIMM Display entwickelt und fertigt die Display-Produkte, die von THIMM Verpackung angefragt werden. Die erforderlichen Rohwaren und Hilfsstoffe für die Display-Produktion werden von THIMM Verpackung beschafft und bereitgestellt. Frei verfügbare Produktions- und Lagerflächen sind THIMM Verpackung zur Nutzung bereitgestellt. Die Entlohnung erfolgt nach anerkannten Verrechnungspreisrichtlinien auf Cost-Plus-Basis. Die anhaltende Konsumschwäche in Deutschland hat die Nachfrage nach Displays in den Jahren 2023 und 2024 weiter sinken lassen. Die Markenhersteller nutzen zunehmend modulare Displaysysteme, die von Verpackungsherstellern günstiger produziert und angeboten werden, anstelle von individuellen Displaylösungen. Eine ausreichende Auslastung der Kapazitäten der THIMM Display zur Herstellung von Individualdisplays war zunehmend schwieriger zu erreichen, weshalb THIMM Verpackung zum Jahresende 2024 entschieden hat, die Zusammenarbeit mit THIMM Display zur Auftragsfertigung von Individualdisplays zum 30.06.2025 einzustellen. Wir sind überzeugt, dass THIMM Display alleine über keinen ausreichenden Zugang zu den Markenartiklern im deutschen Konsumgütermarkt verfügt, um die vorhandenen Kapazitäten des Unternehmens ausreichend und gewinnbringend zu füllen. Das Unternehmen sieht sich daher gezwungen, die Geschäftstätigkeit als Hersteller von Individualdisplays zum 30.06.2025 einzustellen. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen In der EU wuchs die Wirtschaft in Schlussquartal Q4 2024 beim realen Bruttoinlandsprodukt um 0% zum Vorquartal und +1,1% zum Vorjahresquartal. In Deutschland ging das BIP um -0,2% zum Vorquartal ebenso wie zum Vorjahresquartal zurück. Die nicht preisbereinigten Konsumausgaben der privaten Haushalte für Verbrauchsgüter stiegen in der EU im dritten Quartal 2024 um +0,7% im Vergleich zum Vorjahresquartal. Für Q4 liegen noch keine Daten vor. Für Deutschland wird ein Anstieg von +1,2% ausgewiesen. Die genannten Steigerungen werden aber durch Inflation mehr als neutralisiert. 2. Geschäftsverlauf scroll
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1)
Rohmarge = (Rohergebnis - sbE) / Gesamtleistung THIMM Display agiert seit April 2023 als Auftragsfertiger ausschließlich für die Schwestergesellschaft THIMM Verpackung. In 2024 fiel aus dieser Tätigkeit heraus ein Umsatz von 12,1 Mio. € an. Im Vergleich zum Vorjahr sank der Umsatz um -9,0 Mio. €, begründet durch den Wechsel zur Auftragsfertigung, der ab dem 2. Halbjahr 2023 vollständig umgesetzt war. Das in 2024 erzielte Umsatzniveau entspricht dem des zweiten Halbjahres 2023. Der Planabsatz wurde um nahezu 5,5% verfehlt; die unerwartet schwache Konjunktur setzte keine Wachstumsimpulse, die zu einer erhöhten Nachfrage nach Displays führte. 3. Wirtschaftliche Lage a. Ertragslage scroll
Die Umsatzerlöse erreichten in 2024 einen Betrag von 12,1 Mio. €, der aufgrund der in 2023 im Jahresverlauf erfolgten Umstellung auf die Auftragsfertigung für THIMM Verpackung erwartungsgemäß geringer ausfiel. Verbunden mit der Umstellung auf eine Auftragsfertigung war die Beschaffung des erforderlichen Materials durch THIMM Verpackung. Der Materialeinsatz sank auf 0,8 Mio. € nach 7,3 Mio. € im Vorjahr. Der Wechsel zur Auftragsfertigung war mit einem Abbau von Mitarbeitern in 2023 verknüpft, der sich in 2024 in deutlich reduzierten Personalkosten in Höhe von 4,8 Mio. € (-0,9 Mio. € zum Vorjahr) niederschlug. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen dagegen mit 6,5 Mio. € leicht über Vorjahresniveau (6,2 Mio. €) an. THIMM Display erreichte in 2024 das geplante EBITDA in Höhe von 0,5 Mio.€ (Vorjahr: 1,2 Mio. €). Aufgrund der zum Jahresende 2024 getroffenen Entscheidung, den Geschäftsbetrieb zum 30.06.2025 aufzugeben und den Maschinenpark zu veräußern, wurden die wesentlichen Gegenstände des Anlagevermögens mit ihren voraussichtlichen Veräußerungswerten bewertet. Hieraus ergab sich ein gesonderter Abwertungsbedarf in Höhe von 0,25 Mio.€, so dass die Abschreibungen in nahezu gleicher Höhe den Vorjahreswert übertrafen. Als Folge der erhöhten Abschreibungen wird für 2024 ein Jahresverlust in Höhe von -0,1 Mio. € ausgewiesen, nachdem im Vorjahr aufgrund von hohen Erlösen aus Anlageverkäufen ein Gewinn über +0,6 Mio.€ ausgewiesen werden konnte. b. Vermögenslage scroll
Hinweis: Tabelle enthält Rundungsdifferenzen! Das langfristig gebundene Vermögen in Höhe von 0,8 Mio. € fiel bedingt durch die planmäßigen und die außerplanmäßigen Abschreibungen um -0,4 Mio. € niedriger als im Vorjahr aus. Das kurzfristig gebundene Vermögen wird zum Bilanzstichtag mit 7,3 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres (7,3 Mio. €) ausgewiesen. Einem Aufbau der Forderungen im Verbund (+0,5 Mio.€) stehen gesunkene Sonstige Forderungen (-0,3 Mio. €) gegenüber. Die Bilanzsumme verminderte sich in 2024 um -0,4 Mio. € auf 8,1 Mio. €. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -0,1 Mio. € erklärt den Rückgang des Eigenkapitals auf 1,7 Mio. €, die Eigenkapitalquote verbleibt bei 21%. Das kurzfristige Fremdkapital blieb mit 1,4 Mio. € nahezu auf Vorjahresniveau (1,7 Mio. €). In Höhe von 5,0 Mio. € bestand in 2024 weiterhin die Inanspruchnahme aus dem Konsortialkredit der THIMM Gruppe. c. Finanzlage THIMM Display erzielte im Geschäftsjahr einen leicht positiven Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von +0,1 Mio. € (Vorjahr: +0,0 Mio. €). Aus der Investitionstätigkeit wurde ein positiver Cash Flow in Höhe von +0,1 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) erzielt. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen von -0,3 Mio. € standen erhaltene Zinsen in Höhe von 0,3 Mio. € sowie 0,1 Mio. € aus dem Verkauf von Anlagegütern gegenüber. Gezahlte Darlehenszinsen über 0,4 Mio.€ bilden den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit. Zum Jahresende wies der Finanzmittelfonds einen Wert von -0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. € ) aus. THIMM Display stand in 2024 jederzeit eine ausreichende Liquidtät zur Verfügung. Unsere Zusammenarbeit mit einem Bankenkonsortium wurde auch im Geschäftsjahr 2024 fortgeführt. THIMM Display hat mit weiteren Unternehmen der THIMM Gruppe einen Konsortialkredit über ein Volumen von 150,0 Mio. € abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag nahm THIMM Display Mittel aus dem Konsortialkredit in Höhe von 5,0 Mio. € in Anspruch, die Gesamtinanspruchnahme durch die THIMM Gruppe betrug 119,9 Mio. € (Vorjahr: 82,9 Mio. €). Der Finanzierungsvertrag weist nach Ziehung von 2 Verlängerungsoptionen in 02/2022 und 01/2024 eine Laufzeit bis zum 25.01.2026 auf. Kapitalflussrechnungscroll
Hinweis: Tabelle enthält Rundungsdifferenzen! Free Cashflow = Operativer Cashflow zzgl. Investitions-Cashflow Corporate Responsibility1Corporate Responsibility bedeutet für uns umsichtiges und nachhaltiges Denken sowie Handeln - gegenüber unseren Kunden, Lieferanten und Mitarbeitenden aber auch gegenüber den natür-lichen Ressourcen und der Gesellschaft. Die THIMM Gruppe erstellt regelmäßig Nachhaltigkeitsberichte, die insbesondere die Themenbereiche Umweltleistung, soziale Verantwortung und Governance-Praktiken abdecken. Fortschritte, Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen werden darin dokumentieren. Der jüngste Nachhaltigkeitsbericht 2022 fasst die wesentlichen Entwicklungen in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 zusammen. Unser letzter Nachhaltigkeitsbericht 2022 steht auf der Website der THIMM Gruppe zum Downloaden bereit. Wir lassen unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten und Managementsysteme von unabhängigen Prüf-unternehmen und anerkannten Plattformen regelmäßig überprüfen. Hierzu nutzen wir SEDEX und EcoVadis, zwei anerkannte externe Plattformen für die Bewertung von Nachhaltigkeitsma-nagement: Beide Tools erstellen eine umfassende Analyse unserer Nachhaltigkeitspraktiken. Die Erkenntnisse aus den Bewertungen helfen dabei, unsere Aktivitäten kontinuierlich zu evaluieren sowie Verbesserungen und Potenziale zu ermitteln. Die Ergebnisse sind transparent einsehbar. Von EcoVadis wurden wir in den Jahren 2019 bis 2023 mit dem Silver-Rating ausgezeichnet. In 2023 haben wir den Commitment Letter der Sciense Based Targets Initiative (SBTi) unterzeichnet. SBTi bietet Unternehmen eine wissenschaftlich fundierte Methodik zur Festlegung eigener Klimaziele. Unsere Ziele und Maßnahmen zu mehr Klimaschutz werden derzeit definiert. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir das Projekt „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“ gestartet, um in der THIMM Gruppe die neuen EU-weiten Nachhaltigkeits-Berichtspflichten ab dem Geschäftsjahr 2025 zu erfüllen. Der Nachhaltigkeitsbericht wird durch CSRD standardisiert und erlaubt eine verbesserte Vergleichbarkeit von Unternehmen, Transparenz und Qualität des Nachhaltigkeitsberichts werden erheblich erhöht. Wir haben uns daher entschlossen, die Umsetzung des Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD zu forcieren und auf die Erstellung von Berichten im bisherigen Format zu verzichten. Die EU-Kommission hat nun im Februar 2025 angekündigt, die CSRD-Regelungen zu überprüfen und zu vereinfachen, die Verpflichtung zur Berichtserstattung soll um 2 Jahre verschoben werden. Unabhängig davon will sich THIMM bis zum Jahresende 2025 befähigen, konzernweit nach den CSRD-Regeln zu berichten. Für THIMM ist es als Familienunternehmen ein besonderes Anliegen, neben unseren geschäft-lichen Aktivitäten auch einen positiven Beitrag zu unserer Gesellschaft zu leisten. Seit der Grün-dung von THIMM im Jahr 1949 kommen wir diesem sozialen Verantwortungsbewusstsein nach und engagieren uns aktiv für verschiedene gesellschaftliche Projekte. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf die Förderung der Regionen rund um unsere Standorte. Mit unseren Spen-den-Aktivitäten unterstützen wir: Karitative Organisationen und humanitäre Versorgungseinrich-tungen, Einrichtungen und Projekte, die Bildung, Erziehung und Wissenschaft fördern, sowie Initiativen und Projekte, die zur Erhöhung der Lebensqualität in den Regionen unserer Standorte beitragen. Spenden leisten wir durch finanzielle Zuwendungen oder durch Materialspenden in Form von Papier, Wellpappe oder Verpackungen. Wir hinterfragen und überprüfen fortlaufend unsere Prozesse, Managementsysteme und Com-pliance-Themen. Die Einhaltung gültiger Rechts- und Sicherheitsvorschriften haben bei uns höchste Priorität. Unsere THIMM-Produktionsstandorte sind nach den Anforderungen des Qua-litäts-, Energie-, Umweltmanagements und der Arbeitssicherheit zertifiziert. Wir dokumentieren unsere Produkte und Abläufe ausführlich, überprüfen, sichern und optimieren sie kontinuierlich. Die Menschen sind das Herzstück von THIMM und damit Motor für Entwicklung und Wachstum. Der THIMM Code of Conduct ist unser Handlungsrahmen, in dem unsere Grundhaltung und Überzeugungen für ein umsichtiges und verantwortungsvolles Miteinander in unserem Unternehmen festgehalten sind und auf den wir uns gemeinsam verpflichten. Wir stellen sicher, dass alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die geltenden Vorschriften und Richtlinien informiert sind und sich an den Code of Conduct im täglichen Miteinander halten. In regelmäßigen Schulungen wird das Verständnis für ethische Standards weitergeben, um eine Kultur der Integrität und des verantwortungsvollen Handelns zu fördern. Zum Bilanzstichtag beschäftigte THIMM Display 82 Mitarbeiter (Vorjahr: 97). Chancen- und RisikoberichtEinstellung der Geschäftstätigkeit Der Displaymarkt hat in den vergangenen Jahren erhebliche Änderungen vollzogen. Die Werbeausgaben für Displayprodukte sind zulasten der Digitalwerbung zurückgegangen. Zugleich gewannen modulare, standardisierte Displaysysteme, die von Verpackungshersteller kostengünstiger produziert und vertrieben werden, Marktanteile zulasten von Individualdisplays, wie sie von THIMM Display erstellt werden. Eine ausreichende Auslastung der Kapazitäten der THIMM Display zur Herstellung von Individualdisplays war in den Jahren 2023 und 2024 trotz der Umstellung auf eine Auftragsfertigung für die Schwestergesellschaft THIMM Verpackung zunehmend schwieriger zu erreichen. THIMM Verpackung hat daher zum Jahresende 2024 entschieden, die Zusammenarbeit mit THIMM Display zur Auftragsfertigung von Individualdisplays zum 30.06.2025 einzustellen. THIMM Display verfügt allein über keinen ausreichenden Zugang zu den Markenartiklern im deutschen Konsumgütermarkt, um die vorhandenen Kapazitäten des Unternehmens ausreichend und gewinnbringend zu füllen. Das Unternehmen hat daher entschieden, die Geschäftstätigkeit als Hersteller von Individualdisplays zum 30.06.2025 einzustellen. Gesamtfinanzierung Die THIMM Gruppe nutzt als wesentliche Finanzierungsinstrumente einen Konsortialkredit und Factoringverträge. THIMM Display ist zusammen mit weiteren deutschen Gesellschaften der THIMM Gruppe Kreditnehmer des Konsortialkreditvertrages, der eine Restlaufzeit bis Januar 2026 aufweist. Der Konsortialkreditvertrag verpflichtet die Kreditnehmer, eine ertragsbasierte Verschuldungskennzahl („Leverage-Covenant“) sowie eine Eigenmittelkennzahl („Eigenmittel-Covenant“) auf Ebene des THIMM Gruppe einzuhalten. Diese Kennzahlen werden quartalsweise, rollierend für vier Quartale („Leverage-Covenant“) bzw. auf das Quartalsende („Eigenmittel-Covenant“) getestet und dem Bankenkreis berichtet. Sofern diese Finanzkennzahlen insgesamt oder einzeln nicht eingehalten werden und keine Maßnahmen zur Heilung der Verstöße binnen vereinbarter Fristen von der Gesellschaft eingeleitet wurden bzw. die Kreditgeber nicht auf die Einhaltung der vereinbarten Kennzahlen oder Verpflichtungen verzichtet haben, könnten nach den geltenden Vertragsbedingungen ein oder mehrere Kündigungsgründe vorliegen, die die Kreditgeber unter anderem zur sofortigen Kündigung und Fälligstellung der Finanzierungsverbindlichkeiten berechtigen. Eine innerhalb des Geschäftsjahres 2024 eingetretene deutliche Ergebnisverschlechterung der THIMM Gruppe führte bereits im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2024 dazu, dass die Einhaltung der vertraglichen Finanzkennzahl Leverage-Covenant im Zeitraum Q2 2024 bis einschließlich Q1 2025 als gefährdet eingestuft wurde. In einer ausführlichen Bankenrunde wurden die finanzierenden Kreditinstitute über die erwartete Unternehmensentwicklung ausführlich informiert. Die Kreditinstitute des Konsortialkredits haben daraufhin am 13. August 2024 auf Antrag der THIMM Gruppe auf die Geltendmachung ihrer vertraglichen Rechte verzichtet und dem Antrag auf Aussetzung der Finanzkennzahl „Leverage-Covenant“ und der Garantendeckung für den Zeitraum 30. Juni 2024 bis einschließlich 30. Dezember 2024 zugestimmt. Die Finanzierungsmittel aus dem Konsortialkredit standen den Kreditnehmer der THIMM Gruppe weiter in vollem vertraglichem Umfang zur Verfügung. Um die Finanzierung der THIMM Gruppe über diesen Zeitraum der Aussetzung des „Leverage-Covenant“ hinaus sicherzustellen, haben sich die Konsortialbanken und THIMM auf die Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach höchstrichterlichem Standard und der in Anlehnung an den Prüfungsstandard IDW S6 definierten Grundprinzipien verständigt. Das Sanierungsgutachten soll neben der Bestätigung des Geschäftsmodells und der Dokumentation von Ergebnisverbesserungspotenzialen einen Sanierungsplan beinhalten, und eine wesentliche Grundlage für eine anschließende Neufassung des bestehenden Kreditvertrages mit einer Laufzeit bis mindestens März 2028 bilden. Ein vorläufiges Sanierungsgutachten wurde dem Bankenkonsortium am 14.11.2024 zugesandt und im Anschluss ausführlich erläutert. Das Bankenkonsortium hat daraufhin die Aussetzung der Finanzkennzahl „Leverage-Covenant“ sowie der Garantendeckung in zwei Schritten bis zum 30.06.2025 prolongiert. Die THIMM-Gruppe hat mit dem finanzierenden Bankenkonsortium ein Term Sheet über die wesentlichen Rahmenbedingungen einer Anschlussfinanzierung bis März 2028 vereinbart. Die geplante Finanzierung basiert auf einer Sanierungsplanung, welche durch einen unabhängigen Sanierungsgutachter Anfang Juni 2025 final erstellt wurde. Die finanzierenden Banken haben der Anschlussfinanzierung in ihren Gremiensitzungen am 28.05.2025 zugestimmt. Die Unterzeichnung des final ausformulierten Konsortialkreditvertrages wird von den gesetzlichen Vertretern zeitnah bis Mitte Juli 2025 erwartet. Auf Basis des fortgeschrittenen Verhandlungsstands und der vorliegenden Gremienzustimmungen geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Finanzierung der Unternehmensgruppe gesichert ist. Der neue Konsortialkreditvertrag wird ausweislich des vorliegenden finalen Term Sheets die Einhaltung des Sanierungsplans fordern, die quartalsweise durch den Sanierungsgutachter zu bestätigen ist. Das Erreichen der in der Sanierungsplanung benannten Ertragsziele setzt dabei voraus, dass definierte Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung, wie Optimierungsmaßnahmen im Operationsbereich, wie aber auch der Abbau von Mitarbeitenden im gesamten Unternehmen, umgesetzt werden. Unsicherheiten hinsichtlich der Einhaltung des Sanierungsplans können sich darüber hinaus aufgrund von Rohstoffpreisschwankungen ergeben, die nur zeitversetzt an unsere Kunden weitergegeben werden können. Die Verfehlung des Sanierungsplans stellt einen Kündigungsgrund dar, der das Bankenkonsortium zur Kündigung des Kredits und Fälligstellung der Kreditverbindlichkeiten berechtigen. Die THIMM Gruppe hat die vom Sanierungsberater in dessen vorläufigem Sanierungsplan benannten Monatsplanergebnisse für die Monate November 2024 bis April 2025 stets erreicht oder sogar deutlich übertroffen. Die im Sanierungsgutachten beschriebenen Maßnahmen sind eingeleitet, erste Ergebnisse sind umgesetzt. Zur Förderung der Maßnahmenumsetzung wurde ein Programm Management Office eingerichtet, das ein sanierungserfahrener externer Experte leitet, der direkt der Geschäftsführung der THIMM Gruppe unterstellt ist. Im finalen Stand des Sanierungsgutachtens vom 04.06.2025 attestierte der Sanierungsberater, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Umsetzung des Sanierungsplans durch die THIMM Gruppe besteht. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können dazu führen, dass die Gesellschaft insgesamt möglicherweise nicht in der Lage ist, eingegangene finanzielle Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft zu erfüllen. Zur Sicherung der Liquidität bestehen Berichte: Der kurzfristige Liquiditätsbedarf wird wochenweise über einen 13-Wochen-Zeitraum ermittelt. Eine revolvierende Planung über einen Zwölfmonatszeitraum vervollständigt die Liquiditätsplanung. Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über einen Zugriff auf Konzernfinanzierungslinien in Höhe von insgesamt 150,0 Mio. €, die zum Bilanzstichtag insgesamt mit 119,9 Mio. € (Vorjahr: 82,9 Mio. €) in Anspruch genommen sind. In 2024 stand zu jedem Zeitpunkt eine hinreichende Liquidität zur Zahlung der fälligen Verbindlichkeiten zur Verfügung. Für die Versorgung des Unternehmens mit ausreichender Liquidität ist der Zugriff auf die Finanzierungslinien des Konsortialkredits erforderlich. Die weitere Bereitstellung der Mittel aus dem Konsortialkredit ist wesentlich abhängig von der Einhaltung des vereinbarten Sanierungsplanes lt. Sanierungsgutachten. Prognosebericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Europäische Kommission erwartet in ihrem Herbst-Forecast für das Jahr 2025 ein Wachstum des realen Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Höhe von 1,5% für die Europäische Union. Für Deutschland wird ebenfalls ein BIP-Wachstum erwartet, das mit +0,7% allerdings deutlich schwächer ausfallen wird. Der Rückgang der Inflation und die gestiegenen Haushaltseinkommen sollen im Jahresverlauf zu einer Zunahme des privaten Konsums führen, der - wie in der gesamten EU − wesentlicher Treiber des erwarteten Wachstums werden soll. Demgegenüber werden aus dem Export weiter keine Wachstumsimpulse in Deutschland erwartet. Die weltpolitischen Rahmenbedingungen mit dem Regierungs- und Politikwechsel in den USA, den Kriegen in der Ukraine und im Nahen Osten erhöhen nach Auffassung der Europäischen Kommission die Unsicherheiten bei der Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung. 2. Erwarteter Geschäftsverlauf und Ertragslage Das Geschäftsjahr 2025 der THIMM Display wird von der Aufgabe des Geschäftsbetriebs zum 30.06.2026 geprägt sein. Die Auftragsfertigung wird für THIMM Verpackung bis spätestens zu diesem Termin fortgeführt werden, die Mitarbeiter werden nach diesem Termin freigesetzt . Die Hallenflächen sollen bei 31.12.2025 freigeräumt und die Anlagengüter verkauft worden sein, um den Standort ab Januar 2026 untervermieten zu können. Die Vereinbarung zwischen THIMM Display und THIMM Verpackung zur vorzeitigen Aufhebung des ursprünglich unkündbar bis 31.03.2026 vereinbarten Vertrages regelt zugunsten von THIMM Display einen umfassenden Ersatz des Schadens und des entgangenen Gewinns, der THIMM Display aus der vorzeitigen Vertragsbeendigung erwächst und ermöglicht eine Weiterberechnung der vollen Standortmiete an THIMM Verpackung bis zum Jahresende 2025. Aufgrund der Vereinbarung kann ein ausgeglichenes Ergebnis der THIMM Display in 2025 erwarten werden. 3. Erwartete Finanzlage Die Einhaltung des Sanierungsplans ist die wesentliche Voraussetzung für eine Durchfinanzierung der THIMM Gruppe mit jederzeit ausreichenden Liquiditätsreserven in den Jahren 2025 und 2026. Deren Kern bildet der Konsortialkredit mit einem Gesamtvolumen über 150 Mio. € mit einer Laufzeit bis März 2028, dessen wesentlichen Regelungen zwischen dem Bankenkonsortium und THIMM vereinbart und im Juni 2025 von den Gremien der Banken positiv bestätigt wurde.
Wörrstadt, den 3. Juli 2025 THIMM Display GmbH Die Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2024Aktiva scroll
Passiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2024der Firma THIMM Display GmbH, WörrstadtA. VorbemerkungDie THIMM Display GmbH mit Sitz in Wörrstadt, Carl-Benz-Straße 4, ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Mainz (HRB 31484) eingetragen. Der vorliegende Abschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Gesellschaft i.S. von § 267 HGB. Änderungen der Bilanzierung haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. Für die Gewinn- und Verlustrechnung haben wir das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. B. AngabenI. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Allgemeine Angaben Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Im Rahmen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden erworbene immaterielle Vermögensgegenstände zu um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten angesetzt. Als Nutzungsdauer wurde ein Zeitraum von 3 bis 10 Jahren zugrunde gelegt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen bei Gebäuden erfolgten linear über eine Nutzungsdauer von maximal 50 Jahren, beim beweglichen Anlagevermögen für Zugänge seit dem 01.01.2011 linear, zuvor für Zugänge seit dem 01.01.2009 degressiv mit maximal 25 % und später linear. Die Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen 3 bis 14 Jahre, bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 16 Jahre. Bis zum 31.12.2017 wurde für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 in analoger Anwendung der steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2a EStG auch in der Handelsbilanz ein Sammelposten gebildet, der über eine fiktive Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben wurde. Seit dem 01.01.2018 wird für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 800,00 in analoger Anwendung der steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2 EStG die Sofortabschreibung gewählt. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten € 800,00 übersteigen, werden angesetzt und über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Sofern dauerhafte Wertminderungen beim immateriellen Anlagevermögen oder Sachanlagervermögen vorliegen, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Das Wertaufholungsgebot wurde beachtet und führte nicht zu Zuschreibungen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder, soweit geboten, zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungsgemeinkosten sowie planmäßige Abschreibungen einbezogen. Zinsen werden bei der Ermittlung der Herstellkosten nicht einbezogen. Für überalterte und nicht gängige Gegenstände werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Sofern in Vorperioden abgewertete Vorräte im Berichtszeitraum verwandt wurden, ist eine Wertaufholung bis zur maximalen Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen worden. Zur Berücksichtigung drohender Verluste aus noch nicht abgerechneten Verträgen wurden fertige Erzeugnisse auf den niedrigen beizulegenden Wert abgeschrieben, soweit dies aktivisch möglich ist. Ansonsten erfolgt die Dotierung von Rückstellungen für drohende Verluste. Mit der Umstellung der Gesellschaft im April 2023, hin zu einem reinen Fertigungsbetrieb, im Auftrag des verbundenen Unternehmens THIMM Verpackung GmbH + Co. KG, sind sämtliche Vorräte in 2023 an diese veräußert worden, sodass die THIMM Display GmbH seitdem keine Vorräte mehr ausweist. Bei den Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Fremdwährungsrisiken bestanden nicht. Beim Umlaufvermögen wurden bis zur Bilanzaufstellung eingetretene negative Wertschwankungen durch Abschreibungen berücksichtigt. Die "sonstigen Rückstellungen" berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 2. Besondere Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Der Anlagenspiegel weist auch die Aufteilung der Abschreibungen des Geschäftsjahres aus. Die Abgänge des "GWG Sammelposten" innerhalb der "anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" werden komplett im Jahr nach der vollständigen Abschreibung des betreffenden Postens angesetzt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren zu T€ 1.452 (i.Vj. T€ 988) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie zu T€ 5.586 (i.Vj. T€ 5.582) aus sonstigen Forderungen. Außerdem sind dort sonstige Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 82 (i.Vj. T€ 78) enthalten. Weder unter den sonstigen Vermögensgegenständen noch unter den Verbindlichkeiten sind antizipative Abgrenzungsposten größeren Umfanges enthalten. Aktive latente Steuern wurden in Ausübung des Wahlrechts in § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgewiesen. Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen in den sonstigen Rückstellungen (handelsbilanzrechtlicher Mehrbetrag: T€ 30). Unter den sonstigen Rückstellungen sind als erhebliche Posten zu nennen: scroll
Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden Rückstellungen in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei den Verpflichtungen aus Dienstjubiläen handelt es sich um Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Diese Position ist unter Anwendung der Regelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB abgezinst. Die Bewertung der Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,96 % (i.Vj. 1,74 %) und auf der Grundlage unternehmensinterner Erwartungen zur Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren zu T€ 13 (i.Vj. T€ 162) aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie zu T€ 167 (i.Vj. T€ 166) aus sonstigen Verbindlichkeiten. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern i.H.v. T€ 88 (i.Vj. T€ 163) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 66). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und deren Absicherung durch Pfandrechte und ähnliche Rechte ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel am Ende des Anhangs. 3. Besondere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Unsere Umsatzerlöse teilten sich wie folgt auf: Inlands- und Auslandserlöse (brutto): scroll
Wesentliche periodenfremde Erträge betreffen die Auflösung von Rückstellungen T€ 80 (Vj. T€ 104) sowie die Auflösung von Wertberichtigungen T€ 32 (Vj. T€ 62). Sonstige periodenfremde Erträge sind nur in einem Umfang vorhanden, der für die Beurteilung der Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen beliefen sich auf T€ 81 (Vj. T€ 1.517). Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung lagen darüber hinaus nicht vor. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Frachten und Lagerkosten in Höhe von T€ 2.681 (Vj. T€ 2.173), Aufwendungen für Leasing und Miete in Höhe von T€ 1.260 (Vj. T€ 1.416) sowie Aufwendungen für sonstige konzerninterne Dienstleistungen in Höhe von T€ 459 (Vj. T€ 653). Periodenfremde Aufwendungen sind nur in einem Umfang vorhanden, der für die Beurteilung der Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Aufwendungen oder Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung waren im Berichtsjahr nicht vorhanden. Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus Aufzinsung in Höhe von T€ 1 (Vj. T€ 2) enthalten. 4. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse: Konzernfinanzierung Die THIMM Display GmbH hat mit der THIMM Group GmbH + Co. KG, der THIMM Verpackung Süd GmbH + Co.KG, der Christiansen Print GmbH, der THIMM Verpackung GmbH + Co. KG mit Rahmenkreditvertrag vom 25. Januar 2019 die gesamtschuldnerische Mithaftung für eine Konsortialfinanzierung in Höhe von bis zu TEUR 150.000, einschließlich Optionen auf bis zu TEUR 180.000 zu erhöhen, gewährt, die durch die vorgenannten Gesellschaften durch revolvierende- oder endfällige Darlehen in Anspruch genommen werden kann. Die Finanzierungsfazilitäten wurden zum 31. Dezember 2024 in Höhe von insgesamt T€ 138.000 abgerufen, von diesem Rahmen wurde ein Betrag in Höhe von T€ 119.946 in Anspruch genommen. Von den abgerufenen Fazilitäten entfiel ein Teilbetrag von T€ 6.000 auf THIMM Display, von denen ein Betrag in Höhe von T€ 5.114 zum Bilanzstichtag in Anspruch genommen wurde. Die abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung sieht die Einhaltung bestimmter finanzwirtschaftlicher Kennzahlen vor (z.B. Verschuldungsgrad und Eigenmittelquote), die die Kreditnehmerinnen anhand eines mit den finanzierenden Kreditinstituten definierten Gruppenabschlusses nachzuweisen haben. Bei einer Verletzung der vereinbarten Kennzahlen sind die Kreditgeber grundsätzlich zu einer Kündigung und Fälligstellung der ausgereichten Finanzierungsmittel berechtigt. Zum 31.12.2024 waren die vereinbarten Kennzahlen ausgesetzt. Die Kreditnehmer vereinbarten mit dem finanzierenden Bankenkonsortium ein Term Sheet mit den wesentlichen Rahmenbedingungen einer Anschlussfinanzierung bis März 2028, die auf einer Sanierungsplanung basiert, die durch einen Sanierungsgutachter erstellt wurde. Die Unterzeichnung des final ausformulierten Konsortialkreditvertrags wird von den gesetzlichen Vertretern zeitnah bis Mitte Juli 2025 erfolgen. Für gesamtschuldnerische Mithaftung zugunsten verbundener Unternehmen aus der Finanzierungsvereinbarung wird in Einklang mit der Beurteilung des Sanierungsgutachters, der der THIMM Gruppe eine überwiegende wahrscheinliche Sanierungsfähigkeit bestätigt, mit keiner Inanspruchnahme gerechnet, die Mithaftung wird nicht passiviert. II. Bestimmte Sachverhalte Miet- und Leasingverhältnisse Als sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag solche aus Miet- und Leasingverträgen, von denen im Geschäftsjahr 2025 T€ 1.063 (davon für Gebäudemieten: T€ 1.025, für sonstiges Leasing: T€ 38) und in den sich daran anschließenden vier Geschäftsjahren insgesamt rd. T€ 3.101 (davon für Gebäudemiete: T€ 3.075, für sonstiges Leasing: T€ 26) fällig werden. Die Vorteile und Zwecke der Miet- und Leasingverträge liegen in der geringeren Kapitalbindung bei Abschluss der Verträge und in der flexibleren Anpassung der benötigten Ressourcen an die Geschäftsentwicklung. Leasingverträge erlauben im Vergleich zum Bankkredit eine einfachere Finanzierung von Sachanlageinvestitionen mit Absicherung über das Investitionsgut. Nachteilig sind bei längerfristigen Miet- und Leasingverträgen die künftigen Abflüsse liquider Mittel sowie die geringere Dispositionsfreiheit bis zum Ablauf der Verträge. Bestellobligo Das Bestellobligo aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hält sich im durchschnittlichen Jahresrahmen. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 86 Mitarbeiter (zuzüglich 1 Auszubildender) beschäftigt. Davon entfallen 55 auf die Produktion sowie 31 auf Forschung, Entwicklung, Technik, Verwaltung und Vertrieb. Geschäftsführer Der Geschäftsführung gehörten an:
Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird auf § 286 Abs. 4 HGB verwiesen. Anteilsbesitz Einen Anteilsbesitz von 20 % oder mehr haben wir an folgenden Gesellschaften: scroll
Angabe zu Unternehmensverbindungen Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der THIMM Holding GmbH + Co. KG mit Sitz in Northeim, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der THIMM Holding GmbH + Co. KG ist beim Betreiber des Unternehmensregisters einzureichen und Unternehmensregister bekannt machen zu lassen. Auf die Angabe gemäß § 285 Nr. 17 HGB wurde wegen der Einbeziehung des Jahresabschlusses in den Konzernabschluss der THIMM-Gruppe verzichtet. Wir haben von der Befreiungsmöglichkeit von der Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 291 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht; die THIMM Holding GmbH + Co. KG in Northeim stellt als Mutterunternehmen den befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht auf. III. Zusammenfassendes Ergebnis nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB Besondere Umstände von außergewöhnlicher Bedeutung oder einmaliger Art haben sich im Geschäftsjahr nicht gezeigt. IV. Ergebnisverwendung Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. V. Nachtragsbericht Die THIMM-Gruppe hat Ende Mai 2025 mit dem finanzierenden Bankenkonsortium ein Term Sheet über die wesentlichen Rahmenbedingungen einer Anschlussfinanzierung bis März 2028 vereinbart. Die geplante Finanzierung basiert auf einer Sanierungsplanung, welche durch einen unabhängigen Sanierungsgutachter Anfang Juni 2025 final erstellt wurde. Die finanzierenden Banken haben der Anschlussfinanzierung in ihren Gremiensitzungen am 28.05.2025 zugestimmt. Die Unterzeichnung des final ausformulierten Konsortialkreditvertrages wird von den gesetzlichen Vertretern zeitnah bis Mitte Juli 2025 erwartet.
Wörrstadt, den 3. Juli 2025 THIMM Display GmbH Die Geschäftsführung Feststellung des Jahresabschlusses: Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2025 den Jahresabschluss zum 31.12.2024 festgestellt und den Vortrag des Jahresergebnisses auf neue Rechnung beschlossen. Anlagenspiegelscroll
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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die THIMM Display GmbH, Wörrstadt Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der THIMM Display GmbH, Wörrstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der THIMM Display GmbH, Wörrstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die als ungeprüft gekennzeichneten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die als ungeprüft gekennzeichneten Bestandteile des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 3. Juli 2025 Deloitte GmbH Heiko Engelhardt, Wirtschaftsprüfer Jan-Christian Wilhelms, Wirtschaftsprüfer |
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