Master Data

Registry
Register court Münster HRB 12520
Previous
InoxZone GmbH
Registered
3/1/2010
Industry
Wholesale of paint and varnishWholesale of flat glassWholesale of bicycles, e-bikes and their parts and accessories
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist der Zusammenbau und Vertrieb vorgefertigter Teile jeglicher Art im Groß- und Einzelhandel.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Kerstin Bruhn
since 3/1/2010
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Kerstin Remme
100.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Im Zuckerort 60, 59227 Ahlen
€12,500
50.00%
Steinbrückenhof 6, 59229 Ahlen
€12,500
50.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

MVBA GmbH

Beckum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 185.993,00 70.872,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6,00 3,00
II. Sachanlagen 185.987,00 70.869,00
B. Umlaufvermögen 210.132,89 185.612,45
I. Vorräte 57.340,67 102.047,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.350,24 25.141,03
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 117.441,98 58.423,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 132,50 449,54
Aktiva 396.258,39 256.933,99

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 292.721,66 142.004,38
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 117.004,38 174,58
III. Jahresüberschuss 150.717,28 116.829,80
B. Rückstellungen 66.789,21 21.782,18
C. Verbindlichkeiten 36.747,52 93.147,43
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 36.096,81 76.485,13
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 650,71 16.662,30
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 18.877,24
Passiva 396.258,39 256.933,99

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Firma lautet MVBA GmbH. Zuständiges Registergericht ist das Amtsgericht Münster. Die HR B - Nummer lautet: 12520.

 II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der geänderten Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015 (BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264  ff HGB.

Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben (§ 265 (2) HGB).

Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Die damit verbundenen Erleichterungen wurden in vollem Umfange in Anspruch genommen.

Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen. Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen wurden pro-rata-temporis abgeschrieben.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen.

Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB zu berücksichtigen waren.

Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bilanziert. Notwendige Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden berücksichtigt. Die Vorschriften des § 256 a HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.

Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw. niedrigeren Teilwert angesetzt.

Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennbetrag. Die Vorschriften des § 256 a HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253 (2) HGB greift nicht.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem. § 253 (1) HGB.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden gem. § 252 (1) Nr. 6 HGB wurden beibehalten.

Bewertungseinheiten gem. § 254 i.V.m. § 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.

Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB sind nicht anzusetzen.

Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB ist nicht zu berücksichtigen.

Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.

 IV. Sonstige Angaben

Im Jahresdurchschnitt 2022 wurden 8 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2022 war Frau Kerstin Remme Geschäftsführer der MVBA GmbH.

Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung werden die Vorschriften der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Beckum, den 11.12.2023;

gez. Kerstin Remme


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2023 festgestellt.

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