MERTZ GmbHLiquidated

35447 Reiskirchen, DEU

Master Data

Registry
Register court Gießen HRB 7562
Previous
Tingard GmbH
Registered
6/18/2004
Industry
Plumbing, heat and air-conditioning installationTrade of steam, hot water and cooled airAgents involved in the sale of plumbing and heating equipment and supplies, air conditioning
Purpose
Die Installation und Instandsetzung von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäreinlagen sowie die Erbringung von Speditions- und Consultingleistungen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch der Export und Import von Waren verschiedener Art, soweit hierzu keine Erlaubnis erforderlich ist.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Pavel Yelshyn
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Pavel Yelshyn
€25,000
100.00%

Financial Report

MERTZ GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

23.310,03

23.310,03

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

23.310,03

23.310,03

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

23.310,03

23.310,03



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

23.310,03

23.310,03

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

(1.689,97)

(1.217,47)

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

(472,50)

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

23.310,03

23.310,03

ANHANG

I. Angaben zur Erläuterungen der Bilanz

1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1.1 Vorbemerkung

Für die Gliederung und Bewertung im Jahresabschluss wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Berücksichtigt wurden die Gliederungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften sowie bilanzstreuerrechtlichen Vorschriften.

1.2 Bewertung- und Abschreibungsmethoden

Die Bewertungs- und Abschreibungsmethoden sind gekennzeichnet von den festgesetzten Restnutzungsdauern, im Übrigen von den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.

1.3 Anlagevermögen

Sachanlagen

Die Gesellschaft besitzt keine Sachanlagen.

1.4 Umlaufvermögen

Sonstiges Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert.

1.5 Rückstellungen

Es wurden keine Rückstellungen gebildet.

1.6 Verbindlichkeiten

Genau bestimmbare Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

2 Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind nicht gegeben.

3 Forderungsspiegel

Es bestehen keine Forderungen.

II. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)

1. Verbindlichkeitenspiegel

Es bestehen keine Verbindlichkeiten.

2 Sonstige Anhangsangaben gemäß § 285 ff. HGB

2.1 Bildung und Auflösung von Sonderposten nach § 273 HGB (§ 285 Nr. 5 HG B)

Es besteht kein Sonderposten.

2.2 Belastung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und des außerordentlichen Ergebnisses durch Steuer vom Einkommen und vom Ertrag (§ 285 Nr. 6 HGB)

Es besteht keine Ertragsteuerbelastung für den Berichtszeitraum.

2.3 Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Berichtszeitraum betrug die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer 0.

2.4 Bezüge des Geschäftsführungsorgans (§285 Nr. 9 HGB)

Auf die Angaben der Bezüge des Geschäftsführers wird im Hinblick auf das Wahlrecht des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

2.5 Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)

Im Berichtszeitraum war für die Gesellschaft vertretungsberechtigt:

Geschäftsführer: I. Riel

Er ist von den Beschränkungen des § 118 BGB befreit.

Aufsichtsrat: nicht bestellt.

2.6 Anteile an anderen Unternehmen (§ 285 Nr. 11 HGB)

Die Gesellschaft hat keine Beteiligungen.

III. Angaben zu allgemeinen formbezogenen Vorschriften

1 Gliederungsabweichungen (§265 Abs. 1 HGB)

Abweichungen in der Form und Gliederung der aufeinander folgenden Bilanz sind nicht zu verzeichnen.

2 Vergleichswerte des Vorjahres (§265 Abs. 2 HGB)

Nicht vergleichbare Vorjahresbeträge sind in der Bilanz nicht zu verzeichnen.

3 Gliederungsbesonderheiten anderer Geschäftszweige (§ 265 Abs. 4 HGB)

Angaben hierzu treffen nicht zu.

 

I. Riel

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