Auto-Ferch GmbHLiquidated

13407 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 94827
Registered
11/11/2004
Industry
Activities of agents involved in the wholesale of motor vehiclesWholesale of motor vehicle parts and accessoriesActivities of agents involved in the wholesale of motor vehicle parts and accessories
Purpose
Der Handel mit Fahrzeugen, Ersatzteilen und der Betrieb einer Werkstatt.

History

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Management

NameRole
Laura Ferch
since 5/20/2022
Procura
Marcus Ferch
since 3/16/2021
Managing Director
Sabine Ferimark
since 11/11/2004
Managing Director

Financial Report

Auto-Ferch GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 74.496,00 99.339,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.916,00 36.536,00
II. Sachanlagen 41.540,00 61.763,00
III. Finanzanlagen 1.040,00 1.040,00
B. Umlaufvermögen 115.344,64 151.888,34
I. Vorräte 12.179,00 23.369,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 63.328,76 71.303,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.836,88 57.216,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.883,34 2.154,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 191.723,98 253.381,95

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 25.446,06 50.840,73
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 446,06 25.840,73
B. Rückstellungen 4.200,00 9.233,00
C. Verbindlichkeiten 162.077,92 193.308,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 191.723,98 253.381,95

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2012 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

1. Die Immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs-  bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Der aktivierte Firmenwert wurde entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben.

2. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter  Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen  Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 150,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert zwischen € 150,00 und € 1.000,00 ist ein Sammelposten gebildet worden, der über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben wird.


3. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter  Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen  Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert zwischen € 410,00 und € 1.000,00 werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

4. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Für außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung.
 
5. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung der zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.

 Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken aus einer verminderten Verwertbarkeit des Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.

6. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht, sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind in Höhe von € 15.996,02 enthalten.

7. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag in €
 
 
Ausleihung
0,00
Forderungen
40.364,63
Verbindlichkeiten
0,00



 Eine Verzinsung erfolgte vertragsgemäß mit 1,843%.

8. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

9. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

10. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden (§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in Höhe von € 446,06 ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 25.840,73 enthalten.

11. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 0,00.

12. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

13. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr € 193.308,22 und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren € 61.637,63.

Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Frau Sabine Ferch (§ 285 Nr. 10 HGB).


Berlin, den 03.06.2013 gez. Sabine Ferch

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2013 festgestellt.

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