nexpera
GmbH
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.555,00 |
23.435,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9,00 |
9,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.546,00 |
23.426,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
549.953,78 |
560.542,95 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
2.049,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
450.010,40 |
524.266,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
49.685,04 |
49.685,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
99.943,38 |
34.226,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.811,91 |
9.748,17 |
| Aktiva |
576.320,69 |
593.726,12 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.930,50 |
3.116,50 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
21.883,50 |
32.657,43 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
186,00 |
-10.773,93 |
| B.
Rückstellungen |
47.010,00 |
27.780,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
526.380,19 |
562.829,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
515.840,99 |
494.284,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.539,20 |
68.544,74 |
| Passiva |
576.320,69 |
593.726,12 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der § 264, 267
I HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichtungen
gemäß §§ 266, 276, 288 HGB wurden in
Anspruch genommen.
Die Regelungen des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden
angewandt.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt mit den Anschaffungskosten und -
soweit abnutzbar - abzüglich der
planmäßigen Abschreibungen. Die Abschreibungen
erfolgen linear und bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemäß
§ 253 Abs. 1 S. 1,
Abs. 3 HGB. Die planmäßige
Nutzungsdauer liegt bei den immateriellen
Vermögensgegenständen bei 3 und 5 Jahren, bei den
anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
zwischen 3 und 13 Jahren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die
Forderungen,
sonstigen Vermögensgegenstände und
liquiden Mittel werden mit dem Nennwert
angesetzt. Es gibt keinen zweifelhaften Forderungen. Zur
Abdeckung des Kreditrisikos wurde eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
vorgenommen.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253
Abs. 4 HGB).
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten
Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Das voll eingezahlte
Stammkapital beträgt unverändert EUR
25.000,00.
Die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Sie
decken in diesem Rahmen alle Risiken aus zu
erwartenden Inanspruchnahmen ab. Bis auf die
Rückbauverpflichtung bestehen keine
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen passiviert. Es gibt keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über
fünf Jahren.
C.
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in
Anlage 4 zu diesem Anhang dargestellt.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und weniger als
fünf Jahren in Höhe von
EUR 49.685,04 enthalten.
3.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten
für Gewährleistung, Berufsgenossenschaft, Boni
und Prämien an Mitarbeiter sowie für nicht
genommenen Urlaub und fehlende Rechnungen. Weiterhin
beinhalten diese die Kosten für die Erstellung
des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen sowie für
künftige Rückbauverpflichtungen.
4.
Verbindlichkeiten
Die jeweiligen Restlaufzeiten und die
Besicherung der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel angegeben:
Verbindlichkeiten
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
a) Aus Lieferungen und
Leistungen
|
19.613,28
|
19.613,28
|
0,00
|
0,00
|
b) Gegenüber
verbund. Unternehmen
|
497.872,67
|
487.333,47
|
10.539,20
|
0,00
|
c) Sonstige
Verbindlichkeiten
|
8.894,24
|
8.894,24
|
0,00
|
0,00
|
|
526.380,19
|
515.840,99
|
10.539,20
|
0,00
|
D.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Geschäftsführung
Mitglied der Geschäftsführung im
Geschäftsjahr waren:
Herr Sven Kolthof, Leimen
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
2.
Mitarbeiterzahl
Die Gesellschaft beschäftigte zum 31. Dezember
2022 6 (i.Vj. 8) Mitarbeiter.
3.
Latente Verbindlichkeiten Lizenzverzicht
Die Gesellschaft ist verpflichtet,
Lizenzgebühren für das von ihr genutzte
Lizenzmodell zu zahlen. Die Lizenzgeberin verzichtet im
Rahmen einer partnerschaftlichen Strategie für die
Wirtschaftsjahre 2014 bis 2018 auf die Lizenzgebühren,
soweit sie zu einem Jahresfehlbetrag führen
würden. Im Falle der Verbesserung der wirtschaftlichen
Lage leben die Verbindlichkeiten, auf die für die
Jahre 2014 bis 2018 verzichtet wurden, wieder auf.
Insoweit ergeben sich die folgenden
vereinbarungsgemäßen Lizenzverzichte per
31.12.2022:
|
EUR
|
Lizenzverzicht I per
31.12.2014
|
240.000,00
|
Lizenzverzicht II per
31.12.2014
|
75.894,68
|
Davon per 31.12.2015
aufgelebt
|
-5.923,42
|
Lizenzverzicht III per
31.12.2016
|
344.824,63
|
Lizenzverzicht VI per
31.12.2017
|
34.745,39
|
Aufgelebte Lizenzen per
31.12.2018
|
-11.072,02
|
Aufgelebte Lizenzen per 31.12.2019
|
-341.818,61
|
Latente
Verbindlichkeiten per 31.12.2022
|
326.650,65
|
Die latenten Verbindlichkeiten aus Lizenzverzichten
betragen zum 31.12.2022 EUR 326.650,65.
4.
Latente Verbindlichkeiten Forderungsverzicht
Die Gesellschaft hat Verbindlichkeiten aus
Darlehensgewährung gegenüber der Callisto
Management GmbH. Am 01.10.2018 hat die Darlehensgeberin
gegenüber der nexpera GmbH in Höhe von EUR
100.000,00 einen Forderungsverzicht I gegen
Besserungsschein mit Wirkung per 31.12.2018 erklärt.
Die Gesellschaft hat per 31.12.2021 Verbindlichkeiten
aus der Lizenzverrechnung gegenüber der Callisto
Management GmbH in Höhe von EUR 341.818,61. Am
14.08.2023 hat die Darlehensgeberin gegenüber der
nexpera GmbH über eine Teilforderung in Höhe von
EUR 125.000,00 einen Forderungsverzicht II gegen
Besserungsschein mit Wirkung per 31.12.2021 erklärt.
Insoweit ergeben sich die folgenden
Forderungsverzichte:
|
EUR
|
Forderungsverzicht I per
31.12.2018
|
100.000,00
|
Aufgelebter
Forderungsverzicht per 31.12.2019
|
-40.165,15
|
Forderungsverzicht II
per 31.12.2021
|
125.000,00
|
Aufgelebte
Forderungsverzicht per 31.12.2022
|
-1.943,87
|
Latente
Verbindlichkeiten per 31.12.2022
|
182.890,98
|
Die latenten Verbindlichkeiten aus
Forderungsverzichten betragen zum 31.12.2022
EUR 182.890,98. Wenn Besserung eintritt, leben die
latenten Darlehensverbindlichkeiten wieder auf.
5.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB.
Heidelberg, den
14.10.2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2024
festgestellt.
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