Rizvanovic Bau-GmbHLiquidated

63452 Hanau, DEU

Master Data

Registry
Register court Hanau HRB 91264
Registered
12/1/2004
Industry
Specialised construction activities in civil engineeringConstruction of utility projects for fluidsConstruction of residential and non-residential buildings (except prefabricated constructions)
Purpose
Hoch- und Tiefbau

History

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Financial Report

Rizvanovic Bau GmbH

Hanau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 35.006,00 34.411,00
I. Sachanlagen 35.006,00 34.411,00
B. Umlaufvermögen 240.385,46 200.497,05
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.086,99 43.967,24
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 217.298,47 156.529,81
C. sonstige Aktiva 1.908,00 1.060,58
Summe Aktiva 277.299,46 235.968,63

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 128.597,44 100.590,24
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 75.590,24 58.044,52
III. Jahresüberschuss 28.007,20 17.545,72
B. Rückstellungen 94.623,82 101.641,31
C. Verbindlichkeiten 54.078,20 33.737,08
Summe Passiva 277.299,46 235.968,63

Anhang

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr aus folgenden Gründen abgewichen:

Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung

Anpassung an rechtliche Änderungen

Ungenügender Darstellungsraum

Vereinheitlichung verschiedener Einzelabschlüsse

Umstellung auf neue EDV-Anwenderprogramme

Einordnung des Unternehmens in eine andere Größenklasse

III. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

IV. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

2. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Kurs ihres Entstehens eingebucht. Soweit sich wegen sinkender Wechselkurse Abwertungserfordernisse ergeben, werden die Verluste im Jahresabschluss erfasst.

Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden zu Wechselkursen am Entstehungstag angesetzt, soweit ein niedrigerer Geldkurs am Bilanzstichtag nicht eine Abwertung der Fremdwährungsforderung erforderte.

Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden zu Wechselkursen am Entstehungstag angesetzt, soweit ein höherer Briefkurs am Bilanzstichtag nicht eine Höherbewertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten erforderte.

D. Ergänzende Angaben

V. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis Straße / Hausnummer Postleitzahl / Wohnort
Rizvanovic Mehdija Geschäftsführer Karl-Eidmann-Str. 15 63486 Bruchköbel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.1.2019.

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