KVV - Knoll Versicherungsvermittlung GmbH
Same addressActivities of insurance brokers
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Marc Böing since 6/9/2016 | Managing Director |
Georg Niebch since 6/9/2016 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
AxFlow Holding AB | 100.00% |
Company ownership structure and capital distribution
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
AxFlow GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023(1) Allgemeine AngabenDie AxFlow GmbH hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgerichts Düsseldorf (HR B Reg.Nr. 26009). Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 Gebrauch und stellt eine verkürzte Bilanz auf. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (2) Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und AusweismethodenEs sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich von Drittenerworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden, soweit erforderlich, vorgenommen. Sachanlagen sind mit Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Nutzungsdauer der Sachanlagen ist wie folgt:
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800 nicht übersteigen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundene Unternehmen zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern erforderlich werden, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Sofern die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen, wird auf den beizulegenden Wert, höchstens jedoch bis zu den Anschaffungskosten zugeschrieben. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Waren erfolgt anhand der sogenannten FIFO-Methode (first in - first out). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,83 % p.a. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Rentensteigerungen von 2,5 % p.a. unterstellt. Eine Fluktuation wurde nicht einbezogen, da die Pensionsrückstellung sich ausschließlich auflaufende Pensionsverpflichtungen bezieht. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger), sowie liquide Mittel und kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Zum Bilanzstichtag bestehen keine langfristigen Fremdwährungsposten. (3) Erläuterungen zu BilanzpostenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen von T€ 35 (Vorjahr T€ 34) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle übrigen Forderungen und Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Cash-Pool-Forderungen (T€ 585; Vorjahr T€ 476) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen T€ 10 (Vorjahr T€ 0). Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Eigenkapital beträgt € 250.000,00. Im Geschäftsjahr wurde aus dem Gewinnvortrag eine Ausschüttung in Höhe von T€ 900 und eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von T€ 500 vorgenommen. Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar:
Rückstellungen für Pensionen Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen werden mit dem Durchschnittszinssatz der letzten 10 Jahre abgezinst. Daraus ergeben sich zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen für Pensionen in Höhe von T€ 239. Diese liegen um T€ 3 (Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2023 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes von 1,75 % ergeben hätte. Verbindlichkeiten Zum Bilanzstichtag waren sämtliche Verbindlichkeiten wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig und sind nicht besichert. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich wie im Vorjahr ausschließlich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zusammen. Sonstige Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern von T€ 162 (Vorjahr T€ 475), sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von T€ 32 (Vorjahr T€ 15). (4) Sonstige AngabenArbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 48 (Vorjahr 47) Arbeitnehmer beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr:
Ausschüttungsgesperrte Beträge (§§ 253 Abs. 6, 268 Abs. 8 HGB n.F.) Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 unterliegt ein Betrag von T€ 3 der Ausschüttungssperre. Da die Gesellschaft noch einen frei verfügbaren Gewinnvortrag von T€ 3.029 ausweist, besteht keine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres. Gesellschafter und Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der AxFlow GmbH und ihrer Muttergesellschaft, der AxFlow Holding AB, Stockholm/Schweden, werden in den Konzernabschluss der Axel Johnson International AB, Stockholm/Schweden, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Axel Johnson International AB ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich und wird im schwedischen Handelsregister (Bolagsverket) unter der Registernummer 556057-8873 veröffentlicht.
Düsseldorf, den 29. Februar 2024 AxFlow
GmbH
Geschäftsführer Georg Niebch Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 25. April 2024 festgestellt. |
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