ARTEP
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.125,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.125,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.712,48 |
26.608,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
177,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.712,48 |
26.431,04 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
155.359,02 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
176.196,50 |
26.608,20 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
19.329,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.670,80 |
2.371,54 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
174.688,22 |
3.299,26 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
155.359,02 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
172.196,50 |
3.279,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
172.196,50 |
3.279,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
176.196,50 |
26.608,20 |
Anhang zum 31. Dezember 2010
A.
Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der ARTEP GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahres-vergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 265, 266 und
275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und
Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge sind
den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend
zugeordnet worden.
Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256 HGB. Die Bewertung der
einzelnen Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach
folgenden Grundsätzen:
Das
Sachanlagevermögen wird mit den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden mit den steuerlich zulässigen
Werten linear berechnet.
Auf die
Beteiligungen wurden im Berichtsjahr Abschreibungen
in Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag
ausgewiesen.
Die
Rückstellungen decken in angemessenem Umfang
die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse. Sie werden
aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der Beträge
gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig sind.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
C.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten
haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Das gezeichnete Kapital lautet auf
EUR 25.000,00.
D.
Sonstige Angaben
Gesellschafter sind seit dem 18. Dezember 2008:
| • |
Frau Petra Faßbender,
Düsseldorf, mit einer Beteiligung von
50,004%
|
| • |
Herr Dr. Gerhard Willimsky,
Mettmann, mit einer Beteiligung von 49,996%
|
Seit dem 18. Dezember 2008 ist Herr Dr. Gerhard
Willimsky, Mettmann,
Geschäftsführer.
Seit dem 30. März 2011 ist Frau Petra
Faßbender, Düsseldorf,
Geschäftsführerin.
Zum 31.12.2010 ist ein nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag in Höhe von EUR 155.359,02
entstanden, der durch eine
Rangrücktrittserklärung für das
Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 164.331,79
der Gesellschafterin Petra Faßbender ausgeglichen
ist.
Essen, 11. April 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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