Steko Bau GmbHLiquidated

65795 Hattersheim am Main, DEU

Master Data

Registry
Register court Frankfurt am Main HRB 105614
Registered
4/26/2002
Industry
Development of building projects for residential buildingsDevelopment of building projects for other buildings and constructionsConsulting architectural activities in building construction
Purpose
a. Hoch- und Tiefbau, Baubetreuung und der Handel mit Baustoffen; b. der Grundstückserwerb, die Planung, Entwicklung und Bebauung und Veräußerung dieser Grundstücke sowie die Errichtung von Wohnimmobilien auf Grundstücken der Bauherren.

History

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Financial Report

Steko Bau GmbH

Kelkheim (Taunus)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 284.582,00 248.686,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 502,00
II. Sachanlagen 284.579,00 248.184,00
B. Umlaufvermögen 2.044.375,28 1.791.914,01
I. Vorräte 173.000,00 116.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.424.404,14 1.482.803,30
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 670.404,46 802.595,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 446.971,14 193.110,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.657,60 18.896,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.346.614,88 2.059.496,61

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 1.581.751,79 1.310.835,90
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.285.835,90 1.164.929,04
III. Jahresüberschuss 270.915,89 120.906,86
B. Rückstellungen 206.368,80 112.874,80
C. Verbindlichkeiten 558.494,29 635.785,91
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 535.310,17 622.305,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.346.614,88 2.059.496,61

Anhang


für das Geschäftsjahr 2015
Steko Bau GmbH, Kelkheim

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Klassifizierung wurde das Wahlrecht ausgeübt, die erhöhten Schwellenwerte und die geänderte Abgrenzung der Umsatzerlöse gemäß Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz i. d. F. vom 10.07.2015 bereits für das Geschäftsjahr 2015 und das Vorjahr zugrunde zu legen (vgl. Beschlussempfehlung zum BilRUG, BT-Drucks. 18/5256 S. 51 bzgl. der Anwendung der §§ 267, 267a (1), 277 (1) sowie 293 HGB n. F.).

Es liegen weder im Geschäftsjahr 2015 noch im Vorjahr Sachverhalte vor, die eine Umgliederung bzw. einen anderen Ausweis von Umsatzerlösen erforderlich machen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften möglichen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB (Abgrenzung latenter Steuern) in Anspruch.

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear oder degressiv abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei Laufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungszinssatz wird der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet wie von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

 
Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen, Aufbewahrungspflichten und Tantiemen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Ivan Steko, 65812 Bad Soden. Er ist einzelvertretungsberechtigt und von §181 BGB befreit.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ergebnisverwendung

Der geschäftsführende Alleingesellschafter schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Kelkheim, den  17. Mai 2016
Gez. Ivan Steko, Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2016 festgestellt.

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