Master Data

Registry
Register court Traunstein HRB 23649
Registered
4/3/2002
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateManagement of non-residential real estate on a fee or contract basisBuying and selling of own residential real estate
Purpose
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit technischen Artikeln. Genehmigungspflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.

History

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Management

NameRole
Gerda Egger
since 7/28/2014
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
Watech-Invest StiftungLIE
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Watech-Invest Stiftung
Liechtenstein
€500,000
100.00%

Financial Report

Sterff GmbH

Freilassing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016

der Sterff GmbH, Freilassing

(Amtsgericht Traunstein, HRB 23649)

Aktiva

Stand am 31.12.2016
EUR
Stand am 31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1.921.537,36 17.238.807,77
1.921.538,36 17.238.808,77
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.124,72 42.698,11
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.690.000,29 201.100,70
5.636.663,37 17.482.607,58

Passiva

Stand am 31.12.2016
EUR
Stand am 31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Gewinnvortrag 1.399.661,99 523.284,09
III. Jahresüberschuss 2.707.248,43 876.377,90
4.606.910,42 1.899.661,99
B. Rückstellungen 933.944,67 28.539,17
C. Verbindlichkeiten 95.808,28 15.554.056,42
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 350,00
5.636.663,37 17.482.607,58

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

der Sterff GmbH, Freilassing,

A. Rechnungslegungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Sterff GmbH, Freilassing (Amtsgericht Traunstein, HRB 23649), die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden. Der Anhang wurde unter Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften erstellt.

Im Berichtsjahr wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz: BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anwendung des geänderten Gliederungsschemas für die Gewinn- und Verlustrechnung. Das entsprechend BilRUG angepasste Gliederungsschema für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde auch für das Vorjahr angewandt. Im Übrigen entsprechen Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses den Vorjahresgrundsätzen.

Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bzw. zehn Jahren vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 33 Jahren.

Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden analog § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

B. Erläuterungen zur Bilanz

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr.

 

Freilassing, im Oktober 2017

Sterff GmbH

Geschäftsführung

Gerda Egger

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss war zum Zeitpunkt der Einreichung zur Offenlegung noch nicht festgestellt.

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