RLP AgroScience GmbHLiquidated
67435 Neustadt an der Weinstraße, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Thomas Albert since 7/7/2025 | Liquidator |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Land Rheinland-Pfalz | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
RLP AgroScience GmbHNeustadt/Wstr.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2023 I. Angaben zum Jahresabschluss A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften §§ 266 ff. HGB. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und um einen Lagebericht zu erweitern. Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit überwiegend im Anhang dargestellt. Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden werden unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderung aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Für abnutzbare Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungspreisen einschließlich Nebenkosten abzüglich Preisnachlässen bewertet, die unter Beachtung des Niederstwertprinzips nicht über den Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag liegen. Fertige und unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, die durch Kalkulation auf Basis der innerbetrieblichen Kostenrechnung der Gesellschaft ermittelt wurden. Dabei wird beachtet, dass die kalkulierten Herstellungskosten nicht über den tatsächlichen Herstellungskosten liegen. Angemessene Gemeinkostenzuschläge werden berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Dem Prinzip der verlustfreien Bewertung wird ggf. durch absatzmarktorientierte Abschläge Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Aktiva Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Nennwert. Zweifelhaften Forderungen wird durch angemessene Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit Nominalwerten bewertet. Der Ansatz der sonstigen Aktiva erfolgt zu Nennwerten. Sonderposten für Investitionszuschüsse Im Sonderposten für Investitionszuschüsse sind die Zuschüsse vom Land Rheinland-Pfalz erhalten. Rückstellungen Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Diese Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus einem Zeitwertkonto wurden Rückstellungen gebildet. Dabei werden diesem die monatlichen Gehaltsverzichte und die darauf entfallenden Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung zugeführt. Die Rückstellung wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Zeitwert einer Rückdeckungsversicherung verrechnet. Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. C. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Summe der Bruttowerte (kumulierte Anschaffungs- und Herstellungskosten und kumulierte Abschreibungen) je Anlageposten sowie die Zugänge und Abgänge des Berichtsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel. Ebenso sind dem Anlagenspiegel die Abschreibungen des Geschäftsjahres zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von TEUR 97 (Vorjahr: TEUR 97). Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt EUR 1.600.000,00. Die Geschäftsführung beabsichtigt, nach Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, den Jahresfehlbetrag mit dem Verlustvortrag zu verrechnen und diesen auf neue Rechnung vorzutragen. Sonderposten Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entfällt auf Investitionszuschüsse des Landes. Die Auflösung erfolg analog der auf die geförderten Anlagegüter vorgenommenen Abschreibungen. Rückstellungen Die Buchwerte der Pensionsrückstellungen zum Bilanzstichtag entsprechen den ermittelten notwendigen Erfüllungsbeträgen der Rückstellungen. Die Pensionsverpflichtungen mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von TEUR 75 wurden mit Vermögensgegenständen im Sinne von § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit einem beizulegendem Zeitwert in Höhe von TEUR 84 verrechnet. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände betrugen TEUR 76. Der beizulegende Zeitwert umfasst die Anschaffungskosten sowie die Überschussanteile. Erträge i.H.v. EUR 1.473,14 wurden mit Aufwendungen i.H.v. EUR 764,71 verrechnet und saldiert unter dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen enthalten: · Urlaub i. H. v. 237,0 TEUR (Vorjahr: 194,8 TEUR) · Raumkosten i. H. v. 59,7 TEUR (Vorjahr: 80,0 TEUR) · Aufbewahrung i. H. v. 22,0 TEUR (Vorjahr: 36,5 TEUR) · Berufsgenossenschaft i. H. v. 10,0 TEUR (Vorjahr: 10,0 TEUR) · Abschlussprüfung i. H. v. 7,9 TEUR (Vorjahr: 7,9 TEUR) · Rückzahlungsverpflichtung i.H.v. 347,7 TEUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) Verbindlichkeiten Art der Verbindlichkeiten in TEUR (VJ)
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von < 1 Jahr. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert: - Erlöse aus Zweckbetrieb i. H. v. 1.945.595,15 EUR - Erlöse aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb i. H. v. 103.984,33 EUR Außergewöhnliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die anteilige Rückzahlung nicht verbrauchter Grundförderung für das Jahr 2022 in Höhe von TEUR 127,5 zuzüglich Zinsen für das Jahr 2022 in Höhe von TEUR 5,1 sowie die anteilige Rückzahlung nicht verbrauchter Grundförderung für das Jahr 2023 in Höhe von TEUR 347,7. II. Sonstige Angaben A. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 3.119. Davon entfallen TEUR 3.093 auf einen bis 2034 abgeschlossenen Mietvertrag über die Nutzung von Labor- und Büroflächen. Die Verpflichtung besteht gegenüber dem Gesellschafter. C. Organe, Organkredite und Aufwendungen für Organe Geschäftsführerin: Prof. Dr. Gabriele Krczal Der Vorsitzende des Aufsichtsrats war zum Geschäftsjahr 2023 Herr Walter Reineck. Mitglieder des Aufsichtsrats waren: ab dem 01.01.2023: · Herr Walter Reineck, Leitender Ministerialrat, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz · Herr Dr. Philipp Rosendorfer, Vice President Research and Development, BASF · Frau Dr. Sabine Fabich, Ministerialrätin, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz · Herr Dr. Thorsten Gluth, Regierungsdirektor, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz · Frau Julia Siegismund, Ministerialrätin, Finanzministerium · Frau Andrea Adams, Hauptgeschäftsführerin, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr betragen EUR 800,00. Hinsichtlich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. D. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Neben der Geschäftsführerin wurden in 2023 durchschnittlich 41,25 Arbeitnehmer beschäftigt, ermittelt als vierter Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer.
sonstige Berichtsbestandteile
Neustadt an der Weinstraße, den 15.07.2024 gez. Prof. Dr. Gabriele Krczal, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
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