Conservation and restoration activities for cultural heritage
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elementar mediadesign GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
Anhang zum 31.12.2009
I. Allgemeine Angaben
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2009 entspricht in Gliederung und Bewertung den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Er wurde nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften und vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Darüber hinaus wurden die im GmbH-Gesetz enthaltenen Gliederungs- bzw. Angabevorschriften beachtet. Als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB hat die Gesellschaft von der Vereinfachungsregelung zur Gliederung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch gemacht. Weiterhin wurden zum Teil die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB in Anspruch genommen. Auf die Anwendung der Vereinfachungsregelung zur Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB wurde verzichtet. Einen Lagebericht hat die Gesellschaft nicht erstellt (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).
b) Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bestimmungen und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear über den Zeitraum angemessener betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern vorgenommen. Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken im Forderungsbestand liegen nicht vor. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine aktivisch abgesetzte Pauschalwertberichtigung gebildet. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
In dem vorstehenden Brutto-Anlagenspiegel werden aus darstellungstechnischen Gründen die im Berichtszeitraum zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs bei vollständiger Abschreibung zugleich als Abgang gezeigt. Für im Wirtschaftsjahr 2009 angeschaffte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG wurde ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Im übrigen wurden die Abschreibungen grundsätzlich pro rata temporis nach der linearen Methode unter Zugrundelegung betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern von drei Jahren (immaterielle Vermögensgegenstände) sowie von drei bis acht Jahren (Sachanlagen) vorgenommen. 2. Forderungen Sämtliche Forderungen waren zum Bilanzstichtag rechtlich bereits entstanden und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für die Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie für bis zum Bilanzstichtag bereits erbrachte, jedoch noch nicht abgerechnete sonstige Leistungen gebildet. 4. Verbindlichkeiten Am Bilanzstichtag bestehenden sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern iHv. TEUR 2,2 und Verbindlichkeiten aus fälligen Steuern iHv. TEUR 0,7. Alle Verbindlichkeiten waren mit Ausnahme von Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 1,2 zum Abschlußstichtag rechtlich bereits entstanden und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
IV. Ergänzende Angaben
1. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine außerbilanziellen Haftungsverhältnisse. 2. Organe Geschäftsführer: Herr Dirk Seyfert - alleinvertretungsberechtigt - Berlin, den 22. September 2010 Dipl.-Kfm. Dirk Seyfert
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