Systemplan GmbHLiquidated

83059 Kolbermoor, DEU

Master Data

Registry
Register court Traunstein HRB 7445
Previous
SYSTEMPLAN Ingenieurbüro für Daten- und Elektrotechnik GmbH
Registered
2/26/1992
Industry
Wholesale of computers, computer peripheral equipment and softwareEngineering activities for technical building equipmentComputer consultancy activities
Purpose
Vertrieb (Handel) mit Hard- und Software, Installation dieser Systeme, Durchführung vonschulungen auf diesen Systemen sowie Netzwerkplanung, Systemberatung und Durchführung. Weiterhin Daten und Elektrotechnik, d.h. Erbringung von Ingenieurleistungen mit der Daten- und Elektrotechnik.

History

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Management

NameRole
Laszlo Gaspar
since 3/3/2023
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

€25,000
100.00%

Financial Report

Systemplan GmbH

Kolbermoor

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

6.008

9.435

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

135

105

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

34.150

12.095

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

513

5.536

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.967

3.863

Summe Aktiva

43.773

31.034



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Verlustvortrag

6.034

3.267

III. Jahresfehlbetrag

10.115

2.767

B. Rückstellungen

6.071

2.200

C. Verbindlichkeiten

28.851

9.868

Summe Passiva

43.773

31.034

ANHANG

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechts-modernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Die Abschreibungen entfallen zu € 3.862,13 auf das Anlagevermögen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Laszlo Gaspar, Informatiker

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.05.2011

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