MALKA
GmbH
Wolfschlugen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.166.060,30 |
7.171.799,55 |
| I.
Sachanlagen |
6.845.044,10 |
6.850.783,35 |
| II.
Finanzanlagen |
321.016,20 |
321.016,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.259.005,98 |
4.314.633,73 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.395.118,82 |
1.374.907,40 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.378.415,00 |
1.358.857,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.863.887,16 |
2.939.726,33 |
| Aktiva |
11.425.066,28 |
11.486.433,28 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.380.816,10 |
11.443.952,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.413.952,95 |
11.621.618,68 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
63.136,85 |
207.665,73 |
| B.
Rückstellungen |
22.000,00 |
20.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.450,18 |
19.680,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
19.450,18 |
19.680,33 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.800,00 |
2.800,00 |
| Passiva |
11.425.066,28 |
11.486.433,28 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2021
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma MALKA GmbH wird auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.
Nach den in §267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und somit nicht prüfungspflichtig.
Die GmbH macht daher von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266 Abs. 2 Satz, 274a und 288 Satz 1 HGB
Gebrauch.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 HGB
gegliedert.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
§ 248 Abs. 2 HGB, § 253 Abs. 1+2 HGB Die
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Soweit es sich um die Herstellungskosten handelt, sind
angemessene Gemeinkosten enthalten.
§ 253 Abs. 1+2 HGB Bei den Vorräten
erfolgte die Aktivierung der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten. Niedrigere
beizulegende Werte werden entsprechend angesetzt.
§ 253 Abs. 1 +3 HGB, § 255 Abs. 1 HGB Die
halbfertigen Arbeiten werden mit den Herstellungskosten
aktiviert.
§ 253 Abs. 1+3 HGB, § 255 Abs. 2 HGB
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert bzw. mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Innerhalb der Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wird bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen allen erkennbaren
Einzelrisiken und den allgemeinen Kreditrisiken durch
angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Hierbei werden
im Bedarfsfall zweifelhafte Forderungen
einzelwertberechtigt. Für die übrigen Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen besteht eine
Pauschalwertberichtigung.
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB Forderungen in
Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Tag der
Rechnungsstellung bzw. mit dem niedrigeren Stichtagskurs
angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden im
steuerlich zulässigen Rahmen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden gemäß den
steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Jahres
entsprechend behandelt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen und
sonstigen Verbindlichkeiten ist allen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung zu tragen.
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 249 Abs. 1 HGB
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
sind in der Höhe des Erfüllungsbetrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem
Umrechnungskurs bei Eingang der Rechnung bzw. - soweit der
Umrechnungskurs am Stichtag höher ist - mit dem
Stichtagskurs bewertet.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB Die Bilanzierung erfolgt
vor Verwendung des Jahresüberschusses.
C. Sonstige Angaben
Erläuterung Bilanzgewinn Gewinnvortrag Vorjahr
(aus 2020): 11.413.952 € Durchschnittlich
beschäftigte Arbeitnehmer im Geschäftsjahr:
Es wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.
Angaben gemäß § 264 Abs. 1a HGB:
Name Firma: MALKA GmbH Rechtsform: Gesellschaft mit
beschränkter Haftung Registerart: HRB Registernummer:
225683 Registergericht: Stuttgart Sitz: Wolfschlugen
Geschäftsführer:
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Berichtszeitraum waren Stefan Najib und Nadja Najib.
Wolfschlugen, den 04.04.2023
gez. Stefan Najib
gez. Nadja Najib
sonstige Berichtsbestandteile
Wolfschlugen, den
04.04.2023
gez.
Stefan Najib
gez.
Nadja Najib
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2023
festgestellt.
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