Car Activ Service GmbHLiquidated

71634 Ludwigsburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 207193
Registered
8/9/2005
Industry
Activities of agents involved in the wholesale of motor vehiclesActivities of agents involved in the wholesale of motor vehicle parts and accessoriesIntermediation service activities for rental and leasing of cars, motorhomes and trailers
Purpose
Der An- und Verkauf, die Vermittlung und die Vermietung von Automobilen jeglicher Art, die Erbringung von damit zusammenhängenden Serviceleistungen; der Verkauf und die Vermittlung von Autozubehör und Werkstatteinrichtungen sowie Zubehör, die Erbringung von Werbeund Marketingleistungen und von Verkaufsförderungsmaßnahmen; der Kauf, die Anpachtung und die Vermietung incl. der Instandhaltung und der Betreuung von gewerblichen Immobilienobjekten.

History

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Beneficial Owners

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Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€25,000
100.00%

Financial Report

Car Activ Service GmbH

Ludwigsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.034,91

5.677,26

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

33.028,70

31.640,60

Summe Aktiva

35.063,61

37.317,86



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

8.717,86

5.843,81

III. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss

-1.644,25

2.874,05

B. Rückstellungen

2.990,00

3.600,00

Summe Passiva

35.063,61

37.317,86

ANHANG

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

-. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

a) Gliederung (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht.

b) Vorjahreszahlen

Die Betragsangaben für das Vorjahr sind in allen Fällen vergleichbar.

B. GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

I. Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251 HGB)

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

5. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.

6. Unter der Bilanz zu vermerkende Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

II. Bewertungsmethoden (§ 252 bis § 256 HGB)

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung wird aufgrund der durch die Gesellschafter beschlossenen Liquidation nicht mehr von der fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

5. Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:

a) Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den niedrigsten steuerlich zulässigen Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt, soweit gegeben, wurden sie auf den Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden Wert abgeschrieben worden.

Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.

Bei Vermögensgegenständen, bei denen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestanden, erfolgte eine Zuschreibung.

Ist in besonderen Fällen von einer Zuschreibung abgesehen worden, so ist dies gesondert erläutert.

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Aus Geringfügigkeitsgründen wurde auf den Ansatz einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf den Ansatz von Einzelwertberichtigungen verzichtet.

b) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

c) Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Bei den Aufwendungen wurde von Vollkosten ausgegangen.

6. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

1. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

2. Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen wurden im wesentlichen für die Kosten des Jahresabschlusses gebildet.

3. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnlich Rechte gesichert sind

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen keine.

D. SONSTIGE ANGABEN

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestanden keine sonstige finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB.

2. Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt für das bis zum 30. Juni 2013 laufende Geschäftsjahr vor, den Gewinnvortrag von Euro 8.717,86 und den Jahresfehlbetrag von Euro -1.644,25 zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Zahl der Beschäftigten

Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer i.S.d. § 285 Abs. 7 HGB beschäftigt.

4. Geschäftsführer bzw. Liquidator

Vorname Name Wohnort Beruf

Wolfgang Wegst Ingersheim Liquidator

Eine Berichterstattung über die Organbezüge wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB eingeschränkt.

Ludwigsburg, den 13. November 2013
(Wolfgang Wegst)

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