orcadent
GmbH
Wedemark-Mellendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
87.634,00 |
113.724,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.544,00 |
5.467,00 |
| II.
Sachanlagen |
85.090,00 |
108.257,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.536.704,18 |
203.549,14 |
| I.
Vorräte |
5.339,99 |
8.516,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
68.997,95 |
17.624,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.462.366,24 |
177.407,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.231,55 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
639.944,42 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.264.282,60 |
318.504,69 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
249.806,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
103.172,07 |
103.172,07 |
| III.
Gewinnvortrag |
96.634,41 |
0,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
889.750,90 |
0,00 |
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
96.634,41 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
639.944,42 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
138.546,07 |
15.311,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.125.736,53 |
53.387,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.264.282,60 |
318.504,69 |
Anhang
Aus dem Jahresabschluss ergibt sich eine bilanzielle
Überschuldung, die nach Einschätzung der
Geschäftsführung unbeachtlich sei. Bilanzierung
und Bewertung erfolgten deshalb trotz bilanzieller
Überschuldung zu Fortführungswerten. Es liegt
eine Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters
Stefan Kaltenbach über ein Gesellschafterdarlehen in
Höhe von 3.031,0 T€ vor, die nach
Einschätzung der Geschäftsführung geeignet
sein soll, eine eventuell vorliegende materielle
Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung zu
beseitigen.
1.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
1.1
davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB
zusammen mit den Angaben nach
§ 285 Nr. 1 und 2 HGB im
Anhang gezeigt.
2.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden
Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen
sowie nachträgliche Anschaffungskosten
berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6
Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden.
Geringwertige Anlagegegenstände mit einem
Anschaffungswert unter 250,00 € wurden als
sofortiger Aufwand ohne gesonderte Erfassung gebucht.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Fertigerzeugnisse sind mit den Herstellungskosten
angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde auch
hierbei berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden
Geschäftsjahren führen.
Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag
bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang
ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Beträge:
a) Forderungen gegen Gesellschafter
0,3 T€ (VJ: 0,0 T€)
b) Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern 3.035,0
T€ (VJ: 0,0 T€)
3.2
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz
1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Sämtliche Verbindlichkeiten (bis auf
3.030.955,56 €, im Vorjahr 0,00 €) haben
eine Restlaufzeit bis 1 Jahr. Die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen von 76.288,61 €
(33.810,55) sind mit Eigentumsvorbehalt besichert. Die
Verbindlichkeiten aus Steuern betragen 9.798,62 €
(11.135,54 €).
Von den Verbindlichkeiten haben 3.030.955,56
€ (0,00 €) eine Restlaufzeit größer 1
Jahr.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer 5 Jahren betragen
2.400.000,00 € (0,00 €)
3.3
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a
HGB)
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen (aus Miet- und Leasingverträgen,
Bestellungen für Investitionen etc., Angabe des
Bruttobetrages für das folgende Wirtschaftsjahr)
beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 29,2 T€.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum
durchschnittlich 8 (Vorjahr: 9) Arbeitnehmer
beschäftigt.
Wedemark, den 28. Juni 2019
orcadent GmbH
gez. Dr. Gernot Heine gez.
Jörg Forsbach
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2019 festgestellt.
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