Avalon Real Estate GmbHLiquidated

81669 München, DEU

Master Data

Registry
Register court München HRB 160268
Registered
12/22/2005
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateManagement of non-residential real estate on a fee or contract basisBuying and selling of own residential real estate
Purpose
An- und Verkauf von Immobilien sowie Verwaltung von Immobilien. Tätigkeiten, die unter § 34 c Gewerbeordnung fallen, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.

History

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Management

NameRole
Manuel Schimansky
since 1/14/2025
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Financial Report

Avalon Real Estate GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

413548

341128

I. Sachanlagen

413548

341128

B. Umlaufvermögen

164443

282952

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

40479

49367

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

123964

233585

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5


5

Summe Aktiva

577996

624085



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

459460

393779

I. Gezeichnetes Kapital

25000

25000

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

368779

337349

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

65681

31430

B. Rückstellungen

6982

3444

C. Verbindlichkeiten

110954

226262

Summe Passiva

577996

624085

ANHANG

Allgemeine Angaben

Für die Offenlegung sind gegenüber dem festgestellten Anhang die größenabhängigen Erleichterun­gen gem. § 326 HGB und anderen im HGB niedergelegter Vorschriften beansprucht worden.

Die Bewertung er­folgte beim Anlage- wie beim Umlauf­vermögen nach dem going‑concern-Prin­zip. Gründe für hiervon abweichende Ansätze waren nicht erkennbar.

Im Jahresabschluß des Berichtsjahres wurden bezogen auf den Jahresabschluß des Vor­jahres keine Ab­weichungen in den angewandten Bewertungs- und Dar­stellungs­me­tho­den, den Ab­schrei­bungs­methoden, der Abschrei­bung auf Gering­wer­tige Wirt­schafts­güter, der Be­wertung von For­de­rungen und Ver­bindlichkeiten, der Ermittlung der An­schaf­fungs- und Her­stellungs­kosten von Anlage- und Umlaufvermögen und der Ent­schei­dung zwischen Ge­samt- und Um­satz­kosten­verfahren vorgenom­men.

Soweit der Jahres­abschluß Bestand­teile von Bedeutung enthält, die dazu führen, daß bei An­wen­dung der Grund­sätze ord­nungsge­mäßer Bilanzierung kein den tatsäch­li­chen Ver­hältnissen entspre­chen­des Bild der Vermögens-, Fi­nanz- und Er­trags­lage vermittelt wird, werden diese in den nach­folgenden Er­läuterungen zum Anhang dargestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundsätzlich wur­den bei der Erstel­lung des Jahresab­schlusses alle han­dels­rechtlichen Bi­lan­zie­rungs- und Bewertungsvor­schriften nach dem Wort­laut der ent­sprechenden ge­setz­lichen Re­gelun­gen be­rücksichtigt. Un­ter­neh­mensspezifi­sche oder andere Gründe, die ein Abwei­chen hiervon er­forder­lich gemacht oder gerechtfertigt hätten, lagen nicht vor.

Hinsichtlich des Anlagevermögens wurden die jeweili­gen Anschaffungs- und Herstel­lungsko­sten, vermindert um planmäßige Ab­schreibungen, akti­viert. So­weit die Wirt­schaftsgüter dem Unter­neh­men bereits im Vorjahr dienten, wur­den die Vorjahreswerte un­verändert übernom­men.

Forderungen und sonstige Vermö­gensgegenstände sind zu Nennwerten, jeweils unter Abzug von Einzelwertbe­richtigungen (im Falle erkennbarer Einzelrisiken) bzw. pauschaler Wertbe­richtigungen be­wertet.

Verbindlichkeiten sind mit den Rück­zahlungsbeträgen angesetzt, Rück­stellungen mit den Werten der bekann­ten oder wahr­scheinlichen Ver­pflichtungen. Soweit aus steuerlichen Grün­den Abzinsun­gen vorzunehmen waren, sind diese nicht in die Bilanz­ansätze eingegan­gen, son­dern in einer Ne­benrech­nung zur Herleitung der Steu­erbilanz erfaßt.

Angaben zur Glie­derung

Die Gliederung der Bilanz und der Ge­winn- und Verlust-Rechnung folgt dem Schema in den §§ 266 und 275 HGB. Abweichun­gen vom gesetzli­chen Gliederungs­schema wa­ren nicht er­for­der­lich und wurden nicht vorge­nommen.

Die gem. §§ 266 und 275 HGB auf­geführten Positionen der Bilanz und der GuV sind darge­stellt, wenn im Be­richtsjahr oder im Vorjahr hierfür Werte anzu­setzen waren. Die größen­ab­hängigen Er­leichterungen gem. § 266 Abs. 1 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB für kleine und mittelgroße Kapital­gesellschaften wur­den sinn­gemäß in Anspruch genom­men.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht aktiviert.

Der Ansatz von latenten Steuern ist mit einem durchschnittlichen Gewinnsteuersatz von 15,8 % vorgenommen worden. Dieser Satz entspricht einem Körperschaftsteuersatz von 15% und dem hier­auf entfallenden Solidaritätszuschlag.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind nicht passiviert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht passiviert.

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht passiviert.

Sonstige Angaben

Zum Abschlußstichtag wurde die Geschäftsführung ausgeübt durch

· Herrn Manuel Schimansky, München.

Ein Aufsichtsrat war zum Abschlußstichtag nicht bestellt.

Haftungsverhält­nisse i.S.d. § 251 HGB bestanden nach Darstellung durch die Ge­schäftsleitung zum Abschlußstichtag nicht.

 

M. Schimansky

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.12.2012

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