AS Fassaden
GmbH
Gars am
Inn, Ortsteil Gars-Bahnhof
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
131.135,65 |
104.133,35 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
22.201,00 |
3.267,50 |
| II.
Sachanlagen |
106.179,00 |
98.110,20 |
| III.
Finanzanlagen |
2.755,65 |
2.755,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.957.471,77 |
3.232.261,72 |
| I.
Vorräte |
439.014,67 |
249.824,79 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
4.884.622,33 |
6.941.574,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.888.369,18 |
1.347.257,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.377,57 |
932,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
630.087,92 |
1.635.179,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
60.556,15 |
41.193,66 |
| Aktiva |
4.149.163,57 |
3.377.588,73 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.133.703,61 |
666.883,92 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
241.319,33 |
263.954,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
866.819,69 |
377.364,61 |
| B.
Rückstellungen |
2.623.411,75 |
2.093.632,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
392.048,21 |
617.072,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
392.048,21 |
617.072,34 |
| Passiva |
4.149.163,57 |
3.377.588,73 |
Anhang
AS FASSADEN GMBH
GARS AM INN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01.01.2020
BIS 31.12.2020
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Traunstein, HRB Nr. 8077 unter der Firma AS
Fassaden GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in
Gars am Inn, Ortsteil Gars-Bahnhof.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246-251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a
HGB, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 HGB
und §275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den
Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegen-stände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der
betriebs-gewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare
Wirtschaftsgüter des Anlage-vermögens bis zu
einem Anschaffungswert von € 800,00 ohne Umsatzsteuer
(GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller
Höhe abgeschrieben.
Finanzanlagen
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf
den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in
Folgejahren die Gründe für die Wertminderung
entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß
dem Wertauf-holungsangebot gemäß § 253
Absatz 5 HGB.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden
gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach
§ 253 Absatz 4 HGB mit den durchschnittlichen
Anschaffungskosten beziehungsweise letzten Einkaufspreisen
bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren
beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
Unfertige Leistungen
Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres
Fertigungsgrads mit anteiligen Herstellungskosten
gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet.
Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene Anzahlungen werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und
gemäß
§ 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten
abgesetzt.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine
Pauschalwertberichtigung von 1 % auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- beziehungsweise
Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen
Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
sonstige Verbind-lichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
III.
Bilanzerläuterungen
Unter der Position "Sonstige
Vermögensgegenstände" sind Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
61.057,06 (Vj. € 60.962,92) ausgewiesen. Die
"Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen"
beinhalten keine Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (Vj € 14.633,22).
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr betragen € 904,99 (Vj. 904,99).
Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der
Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre
anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 7 Geschäftsjahre beläuft sich
auf € 210.215. Dieser
Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung
gesperrt.
Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden
verpfändete Ansprüche aus Rück-
deckungsversicherungen in Höhe von € 2.064.825,25
mit Pensionsrückstellungen in Höhe von €
2.391.372,00 verrechnet und auf der Passivseite
ausgewiesen.
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sind
nachfolgend angegeben:
IV.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 29 Mitarbeiter.
Das Kontokorrentkonto des Geschäftsführers
entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Es handelt sich um ein ungesichertes
Kontokorrentkonto, das jederzeit getilgt werden kann. Das
Konto wird mit einem Zinssatz von 0,94 % verzinst.
Gars am Inn, 24. Juni 2021
AS Fassaden GmbH
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Johann Asanger
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Johann Asanger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2021 festgestellt.
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