Master Data

Registry
Register court Augsburg HRB 19858
Registered
4/30/2003
Industry
Agents involved in the sale of office machinery, computers, peripheral equipment and softwareWholesale of computers, computer peripheral equipment and softwareComputer consultancy activities
Purpose
Vertrieb von Hard- und Software und Betrieb von Call-Centern.

History

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Management

NameRole
Andreas Thrum
since 8/27/2003
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

ARTTEC Holding GmbH
Germany
€25,000
100.00%

Financial Report

ARTTEC GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

AKTIVA

  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen 34.038,00 63.665,00
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen gg. verbundene Untern. 277.438,70 212.624,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 94.492,84 333.217,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 43.192,27 40.864,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 450,52 1.563,47
Summe Aktiva 449.612,33 651.935,26

PASSIVA

   
  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.587,79 1.587,79
III. Bilanzgewinn 351.169,85 351.169,85
B. Rückstellungen 16.375,00 17.960,00
C. Verbindlichkeiten    
I. Verbindl. gg. verb. Untern.   133.461,68
II. Sonstige Verbindlichkeiten 55.479,69 122.755,94
Summe Passiva 449.612,33 651.935,26

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die ARTTEC GmbH ist eine sog. kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuches. Mit Wirkung zum 1.1.2009 wurde ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Fa. ARTTEC Holding GmbH und der Fa. ARTTEC GmbH abgeschlossen. Es besteht eine körperschaftsteuerliche, gewerbesteuerliche und umsatzsteuerliche Organschaft. Organträger ist die Fa. ARTTEC Holding GmbH, Bahnhofstr. 30, 86150 Augsburg.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB in der Fassung vom 20.12.2012 aufgestellt. Ergänzend hierzu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Größenmerkmale des § 293 HGB sind unterschritten. Von der Aktivierung interner Aufwendungen bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde abgesehen.

Die Gesellschaft nahm die gesetzlich zulässigen Erleichterungen bzgl. der Aufstellung der Bilanz , der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs in Anspruch. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der Grundsätze des Vorsichtsprinzips im Rahmen der Bewertungswahlrechte.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt, wurden die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 150,- € wurden in voller Höhe abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter von mehr als 150,- € , aber nicht mehr als 1.000,- € wurde nach § 6 Abs. 2 a EStG eine Sammelbewertung unter Berücksichtigung einer pauschalen Nutzungsdauer von 5 Jahren durchgeführt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bilanziert.

II. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel zusammengestellt (§ 268 Abs. 2 HGB).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen i. H. v. 0,- €

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus dem Verlustübernahmeanspruch gegenüber dem Organträger, aus Cash-Pool Forderungen sowie Verrechnungskonten gegenüber der Fa. ARTTEC Holding GmbH.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem, aber unter fünf Jahren bestehen i. H. v. 0,00 € (im Vj. 27.140,00 €).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

III. Sonstige Angaben

Geschäftsführer war während des ganzen Jahres: Herr Andreas Thrum . Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gegenüber dem Geschäftsführer bestehen zum Stichtag weder Forderungen noch Verbindlichkeiten.

Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Augsburg , den 30.6.2015

Andreas Thrum

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2015

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