Zvezda Germany GmbHLiquidated

67065 Ludwigshafen am Rhein, DEU

Master Data

Registry
Register court Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 61545
Previous
Zvezda Germany UG (haftungsbeschränkt)
Registered
5/7/2009
Industry
Manufacture of games and toysPublishing of video gamesRetail sale of games and toys
Purpose
Die Produktion und der Vertrieb von Spielen sowie alle hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

History

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Management

NameRole
Liquidator
Josef Hermann Zelger
since 12/9/2010
Procura

Financial Report

Zvezda Germany GmbH

Ludwigshafen am Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 2.109,00 5.018,00
B. Umlaufvermögen 84.374,32 182.704,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.315,10 4.372,60
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 41.443,12 27.906,52
Bilanzsumme, Summe Aktiva 132.241,54 220.001,53

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 2.700,00 2.700,00
C. Verbindlichkeiten 129.541,54 217.301,53
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 129.541,54 217.301,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 132.241,54 220.001,53

sonstige Berichtsbestandteile

Anhang

Zvezda Germany GmbH

A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

1. Die Darstellungsstetigkeit wurde nicht durchbrochen (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB).

2. Mit dem Vorjahr nicht vergleichbare Beträge lagen nicht vor (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB).

3. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nicht geschäftszweigbedingt ergänzt (§ 265 Abs. 4 Satz 2 HGB).

4. Die folgenden Abschlussposten wurden aus Gründen der Klarheit zusammengefasst (§ 265 Abs. 7 Satz 2 HGB): keine

5. Aufgrund eines Wahlrechtes wurden in der Bilanz keine Posten aufgenommen (§ 284 Abs. 1 HGB).

6. Geschäftsführer der Gesellschaft war in 2014 (§285 Nr. 10 HGB): Herr Manfred Wieland Ein Beirat besteht nicht.

7. Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten an Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9c HGB): keine

B. Bilanzerläuterungen

1. Es wurden keine Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes aktiviert (§ 269 Satz 1 HGB).

2. Die folgenden, unter "sonstigen Vermögensgegenstände" und "Verbindlichkeiten" ausgewiesenen Beträge größeren Umfangs entstehen rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag (§ 268 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 HGB): keine

3. Es wurden keine Bilanzierungshilfen aus voraussichtlich kommenden Steuerentlastungen in Anspruch genommen (§ 274 Abs .2 Satz 2 HGB).

4. In den Verbindlichkeiten sind mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten (§ 285 Nr. 1a HGB): keine

5. Die folgenden Verbindlichkeiten sind durch Grundpfandrechte gesichert (§ 285 Nr. 1b HGB): kein

6. Allein nach steuerlichen Vorschriften wurden Abschreibungen im

a) Anlagevermögen in Höhe von Euro 2.909,-
b) Umlaufvermögen in Höhe von Euro -,--
vorgenommen (§281 Abs. 2 Satz 1 HGB).  

7. Auf Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zur Vermeidung künftiger Abschreibungen aufgrund von Wertschwankungen im Berichtsjahr nicht abgeschrieben (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB).

8. Zu vermerkende Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB u. 285 Nr. 3 HGB): keine

9. In den "sonstigen Rückstellungen" sind folgende wesentliche Posten enthalten (§ 285 Nr. 12 HGB 1):

Gebühren- und Beitragsrückstellungen TEuro 2,7

C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Für die Beurteilung der Ertragslage wesentliche außerordentliche oder Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 Satz 2 und 3 HGB) waren nicht entstanden.

2. Das Umsatzkostenverfahren wurde nicht angewandt. Angaben zum Personalaufwand (§ 285 Nr. 8b HGB) und des Materialaufwandes (§ 285 Nr. 8a HGB 1) sind daher nicht erforderlich.

Es ist vorgesehen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und keine Ausschüttungen vorzunehmen.

D. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Es wurde nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert und bewertet. Die Anlagezugänge sind mit den Anschaffungs- oder Herstellkosten angesetzt. Es wird ein entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear oder degressiv abgeschrieben. Die Gegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Einstandswerten, höchstens mit den Teilwerten, die Geldwerte mit den Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch Abschläge direkt berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Nominalwert, die Rückstellungen sind in der voraussichtlichen Höhe der Schuld passiviert.

Abgrenzungen sind zeitanteilig oder zeitbezogen vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

2. Von den unter 1) genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde im Berichtsjahr nicht abgewichen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

 

Ludwigshafen, den 18.11.2015

gez. Manfred Wieland

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2015 festgestellt.

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