Fuimo
GmbH
Landau in
der Pfalz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.183.697,53 |
9.662.884,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.016,50 |
5.081,50 |
| II.
Sachanlagen |
12.126.181,03 |
9.631.302,90 |
| III.
Finanzanlagen |
56.500,00 |
26.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.257.986,40 |
13.400.015,00 |
| I.
Vorräte |
5.512.069,69 |
5.887.586,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.645.710,48 |
697.960,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
208.408,37 |
180.700,91 |
| davon
gegen Gesellschafter |
484.117,57 |
189.446,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
100.206,23 |
6.814.468,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.897,49 |
6.018,03 |
| Aktiva |
19.448.581,42 |
23.068.917,43 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
428.526,33 |
326.719,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
301.719,30 |
275.052,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
101.807,03 |
26.666,54 |
| B.
Rückstellungen |
102.896,44 |
37.531,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
18.917.158,65 |
22.704.666,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.739.976,77 |
10.864.194,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.177.181,88 |
11.840.471,77 |
| Passiva |
19.448.581,42 |
23.068.917,43 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
der
Fuimo GmbH
An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken
Südring 6, 76829 Landau
1. Allgemeines
Vorliegender Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) wurde für dieses Wirtschaftsjahr angewendet
und die neuen Regelungen in vollem Umfang übernommen.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde kein Gebrauch gemacht.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten
angesetzt unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips.
Bei der Aktivierung der Herstellungskosten der im Bau
befindlichen Objekte des Umlaufvermögens sowie des
Anlagevermögens wurde von dem Wahlrecht zur
Aktivierung von angemessenen Teilen der allg.
Verwaltungskosten Gebrauch gemacht.
Die allg. Verwaltungskosten entfallen nach
durchgeführter Schätzung zu 80% auf die
Bauträgerobjekte Queichheimer Hauptstraße und
Reiterstraße Landau sowie die Bestandsobjekte
Valentin-Ort-Straße und
Wilhelm-Löwe-Straße in Annweiler.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit ihren Nominalbeträgen unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den
Rückzahlungsbeträgen.
Latente Steuern: Die Befreiungsvorschrift des §
274a Nr. 5 HGB über die
Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben
den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten, sind
keine weiteren finanziellen Verpflichtungen der
Gesellschaft bekannt.
5. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch die Geschäftsführer Robin
Fuchs und Georg Schreiner geführt.
Für die Fuimo GmbH:
Landau den
10.06.2024 Robin
Fuchs
Georg Schreiner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2024 festgestellt.
gez. Robin Fuchs
Georg Schreiner
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