VERA -
Finanzagentur GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
7.567,12 |
7.567,12 |
| B.
Anlagevermögen |
12.053,02 |
21.685,02 |
| I.
Sachanlagen |
12.053,02 |
21.685,02 |
| C.
Umlaufvermögen |
40.158,21 |
40.941,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.651,97 |
40.620,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.506,24 |
320,46 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.113,89 |
5.317,97 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
35.742,42 |
36.640,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
99.634,66 |
112.152,26 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
62.205,34 |
41.743,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
898,33 |
-20.462,07 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
35.742,42 |
36.640,75 |
| B.
Rückstellungen |
1.922,58 |
1.922,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
97.712,08 |
110.229,68 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
97.712,08 |
110.229,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
99.634,66 |
112.152,26 |
Anhang
(1) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde in Übereinstimmung mit
den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz entspricht
dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen
Gliederungsschema.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in
Übereinstimmung mit dem in § 275 Abs. 2 HGB
dargestellten Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
(2) Anlagevermögen
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
(3) Umlaufvermögen
Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Zweifelhafte Forderungen werden in angemessenem Rahmen
wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden
ausgebucht.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
mit dem Nennbetrag oder mit dem am Stichtag niedrigeren,
beizulegenden Wert angesetzt.
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben zum Bilanzstichtag
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalbetrag
bilanziert.
(4) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um alle
am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken abzudecken.
(5) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
(6) Mitglieder der Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehörte im
Berichtsjahr an:
FrauPetra Rieger
Es wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4
HGB Gebrauch gemacht.
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