Master Data

Registry
Register court Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 11962
Registered
9/27/2001
Industry
Trade of steam, hot water and cooled airWholesale of plumbing and heating equipment and suppliesWholesale of machine tools
Purpose
Die Montage und der Handel mit haustechnischen Anlagen und Geräten.

History

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Management

NameRole
Detlef Stamp
since 10/18/2005
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

67251 Freinsheim, Riedweg 25 A
€24,750
99.00%

Financial Report

Stamp Haustechnik GmbH

Freinsheim

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. AUSSTEHENDE EINLAGEN AUF
DAS GEZEICHNETE KAPITAL
0,00 12.500,00
B. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 38.821,00 23.117,00
C. UMLAUFVERMÖGEN 82.531,25 72.185,05
I. Vorräte 8.482,00 11.228,00
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
9.924,16 6.842,93
III. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
64.125,09 54.114,12
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 4.640,06 1.260,25
SUMME Aktiva 125.992,31 109.062,30
PASSIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL 83.131,07 70.314,01
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
- nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
-12.500,00 0,00
Eingefordertes bzw. verbleibendes Kapital 12.500,00 25.000,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag 45.314,01 18.329,99
III. Jahresüberschuss 25.317,06 26.984,02
IV. buchmäßiges Eigenkapital 83.131,07 70.314,01
B. RÜCKSTELLUNGEN 8.850,00 8.969,00
C. VERBINDLICHKEITEN 34.011,24 29.779,29
SUMME Passiva 125.992,31 109.062,30

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Sie löst deshalb die im Vorjahr angewandte Lifo-Methode ab.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ ).

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: T€ 0,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 5.588,52(Vorjahr: Euro 10.722,23 ).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 263,49 (Vorjahr: T€ 21,00).

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB ist die Gesellschaft nicht eingegangen.

Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch:

Herrn Detlef Stamp -Elektromeister Kälte u. Klima

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.09.2011 festgestellt worden.

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