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Register court Köln HRB 77249
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HOHENSTAUFEN DREIHUNDERTDREIUNDZWANZIGSTE (323.) Vermögensverwaltungs GmbHFiege AIC Customer Solutions GmbH
Registered
12/18/2012
Industry
Management activities of other holding companiesOther activities of head officesActivities of holding companies
Purpose
Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen - insbesondere an Unternehmen, welche Call-Center betreiben, - und deren Verwaltung sowie die Übernahme von Leitungs- und Führungsaufgaben in diesen Unternehmen und die Erbringung von weiteren Dienstleistungen an diese Unternehmen.

History

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Management

NameRole
Frank Stremmel
since 2/4/2014
Procura
Andreas Uwe Diederich
since 1/2/2014
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Andreas Uwe DiederichGlobal Airline Services Holding GmbH
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Holdings

NameOwnership
100.00%
62.70%

Financial Report

Fiege AIC Customer Solutions GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Finanzanlagen   4.081.632,66   0,00
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   21.941,13   2,22
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   5.381,77   24.413,71
Summe Aktiva   4.108.955,56   24.415,93

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   26.000,00   25.000,00
II. Kapitalrücklage   4.080.632,66   0,00
II. Bilanzgewinn   -17.195,90   -1.254,07
B. Rückstellungen   15.777,00   670,00
C. Verbindlichkeiten   3.741,80   0,00
Summe Passiva   4.108.955,56   24.415,93

Anhang

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Fiege AIC Customer Solutions GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die GmbH eine "kleine Kapitalgesellschaft".

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren unter Aufnahme von weiteren Unterpositionen, soweit dies die Aussagekraft verbesserte.

§ 264 II HGB Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, liegen nicht vor.

§ 265 I HGB Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, wurde beibehalten.

§ 265 II HGB Zu jedem Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde der entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben.

Art. 67 VIII 2 EGHGB Eine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen erfolgte bei erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nicht.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemein: Von Bilanzierungswahlrechten wurde kein Gebrauch gemacht. Sämtliche zu bilanzierenden Vermögenswerte und Schulden werden im Abschluss ausgewiesen.

Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden für Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig, einheitlich ausgeübt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter sowie unter Beachtung der von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen angesetzt.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Pauschale Wertberichtigungen auf Forderungen wurden nicht vorgenommen.

Steuerrückstellungen sind nicht zu passivieren.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind so bemessen, dass allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen wird.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

§ 284 II 2 HGB

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalles bewertet, soweit nicht ein gesunkener bzw. gestiegener Wechselkurs eine Abbewertung der Forderung oder eine Höherbewertung der Verbindlichkeit erfordert. Kursdifferenzen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

§ 284 II 3 HGB

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht vorgenommen, es sei denn, dies erfolgte durch die erstmalige Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften.

§ 285, 5 HGB

Abschreibungen aufgrund rein steuerlicher Vorschriften wurden nicht vorgenommen.

§ 280 III HGB

Aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen wurden nicht vorgenommen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Art. 44 I 4 EGHGB

Aktivierte Aufwendungen für Währungsumstellung auf Euro sind nicht vorhanden.

§ 268 II 1 HGB

Aufwendungen für die Ingangsetzung oder Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden nicht aktiviert.

§ 285, 13 HGB

Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht aktiviert und somit nicht abgeschrieben.

§ 285, 28 HGB

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

§ 265 III 1 HGB

Eine Mitzugehörigkeit zu anderen Posten entfällt.

§ 265 VII 2 HGB

Eine Zusammenfassung von Posten im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.

§ 285, 19 HGB

Angaben zu Buchwerten oder beizulegenden Werten für Finanzinstrumente im Anlagevermögen sind nicht zu machen.

§ 285, 25 HGB

Anteile oder Anlageaktien an Investmentvermögen i.S.v. § 285 Nr. 25 waren nicht vorhanden.

§ 268 IV 1 HGB

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 42 III GmbHG

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden i.H.v. EUR 121,79 (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 274 II 2 HGB

Eine als Bilanzierungshilfe ausgewiesene aktive Steuerabgrenzung ist nicht vorhanden.

§ 268 VI HGB

In die aktive Rechnungsabgrenzung einbezogene Disagien gem. § 255 III HGB bestanden nicht.

§ 285, 28 HGB

Eine Aktivierung von Vermögensgegenständen mit dem beizulegenden Wert, die einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegen, wurde nicht vorgenommen.

§ 285, 28 HGB

Latente Steuern, die der Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegen, wurden nicht aktiviert.

§ 264c II 9 HGB

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind nicht auszuweisen.

§ 29 IV 2 GmbHG

Einstellungen in andere Gewinnrücklagen von Eigenkapitalanteilen durch Wertaufholungen sind nicht erfolgt.

§ 268 I 2 HGB

Die Bilanz wurde nicht unter Berücksichtigung einer Ergebnisverwendung aufgestellt.

§§ 273 S. 2, 281 I 2 HGB

Ein Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nicht gebildet.

§ 274 I 1 HGB

Eine Rückstellung für latente Steuern wurde nicht gebildet.

Art. 28 II, 48 VI EGHGB

Angaben zu Fehlbeträgen zu Rückstellungen für laufende Pensionen sind nicht zu machen.

§ 268 V 1 HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden i.H.v. EUR 3.741,80 (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 285, 1 a HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 285, 1 b HGB

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 42 III GmbHG

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 268 VII HGB

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB (Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) bestanden auf den Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

IV. Sonstige Angaben

§ 285, 10 HGB

Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr Herr Andreas Diederich, Kaufmann, und Herr Dr. Bodo Krönfeld (bis 03.12.2014).

§ 285, 9 c HGB

Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung bestanden auf den Bilanzstichtag nicht.

§ 285, 11 HGB

Die Gesellschaft hält Beteiligungen von mindestens 20 % an folgenden Unternehmen:

Name Beteiligung
%
AIC Airline Industry Consultants GmbH, Köln 100,0
AISL Airline Industry Service Line GmbH, Hannover 100,0
AIC Service und Callcenter GmbH, Köln 100,0

§ 285, 11 c HGB

Die Gesellschaft ist nicht unbeschränkt haftender Gesellschafter anderer Unternehmen.

§ 285, 9-11 HGB

Gem. § 286 III und IV HGB können Angaben zu § 285, 9 a, 9 b, 9 c, 11 und 11 a HGB unterbleiben.

 

Köln, den 08. September 2015

gez. Andreas Diederich

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.09.2015

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