Master Data

Registry
Register court München HRB 246962
Previous
m-Bee GmbH
Registered
2/21/2019
Industry
Manufacture of batteries and accumulatorsWholesale of photovoltaic modulesManufacture of transformers and converters
Purpose
Gegenstand geändert, nun: Entwicklung, Verkauf und Beratung von/zu Batteriespeichern und Leistungselektronik.

Financial Overview

History

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Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

15 shareholders

GmbH structure

4 of 15 shown

NORDIC ALPHA Partners Fund II K/S
Denmark
€26,073
28.86%
Smart Energy Innovationsfonds AG
Switzerland
€9,323
10.32%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

STABL Energy GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 70.190,84 84.487,84
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.452,84 18.375,84
II. Sachanlagen 53.738,00 66.112,00
B. Umlaufvermögen 1.463.400,50 1.921.786,90
I. Vorräte 506.295,14  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 128.388,55 108.908,66
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 828.716,81 1.812.878,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.702,95 3.502,00
Aktiva 1.551.294,29 2.009.776,74

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 737.114,64 1.959.209,72
I. Gezeichnetes Kapital 46.521,00 46.521,00
II. Kapitalrücklage 4.074.479,16 3.474.479,16
III. Verlustvortrag 1.561.790,44 550.225,29
IV. Jahresfehlbetrag 1.822.095,08 1.011.565,15
B. Rückstellungen 55.986,00 32.661,00
C. Verbindlichkeiten 758.193,65 17.906,02
Passiva 1.551.294,29 2.009.776,74

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die STABL Energy GmbH hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 246962 eingetragen.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:

Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden vereinfachend wie folgt abgeschrieben: Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 800 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben.

In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. unfertigen Leistungen werden nur die gesetzlichen Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit es durch die Fertigung veranlasst ist.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Forderungen zum 31.12.2022
Gesamtbetrag TEuro 128,3 (Vorjahr TEuro 108,9)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 76,5 (Vorjahr TEuro 96,0)
> 1 Jahr TEuro 51,8 (Vorjahr TEuro 12,6)

Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein Startup-Unternehmen. Wie bei Startup-Unternehmen üblich, finanziert die Gesellschaft die Produktentwicklung, das Unternehmenswachstum sowie den laufenden Betrieb über Investorenmittel. Dies bedeutet auch, dass solange das Unternehmen nicht Cash-Flow-positiv ist, die Frage der Fortführung der Geschäftstätigkeit davon abhängt, ob das Unternehmen in der Lage ist, rechtzeitig weitere Investorenmittel für die Aufrechterhaltung der Liquidität zu beschaffen. Die Geschäftsführung befindet sich aktuell in Investorenverhandlungen, um die benötigte Liquidität für die nächsten Jahre zu gewährleisten. Die Verhandlungen mit bestehenden und potentiellen Investoren sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht final abgeschlossen, führen aber nach Einschätzung der Geschäftsführung nicht zu einer Abkehr von der planmäßigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Die Geschäftsleitung geht unter Berücksichtigung dieser Aspekte von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Die Gründe für diese Einschätzung sind:
·  Aus der mittelfristigen Erfolgs- und Finanzplanung ergibt sich eine positive Fortführungsprognose der Gesellschaft
·  Nach Einschätzung der Geschäftsleitung stehen die Chancen für die zukünftige Bereitstellung von Investorenmitteln gut, weshalb die Geschäftsleitung im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses weiterhin von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgeht.

Allerdings unterliegt die Umsetzung des Unternehmenskonzepts, die Erfolgs- und Finanzplanung und die Zuführung weiterer liquider Mittel durch Investoren und Gesellschafter den für Start-Unternehmen typischen wesentlichen Unsicherheiten, so dass der Fortbestand des Unternehmens nur gesichert ist, wenn sich aus unvorhergesehenen Planabweichungen keine nachhaltige Liquiditätslücke ergibt. Andernfalls wäre der Fortbestand des Unternehmens gefährdet.

Die Gesellschaft hat für verschiedene Mitarbeiter ein virtuelles Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (virtuelle Anteile) aufgesetzt. Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ist als Exitbeteiligung ausgestaltet, das einen Bonusanspruch der Mitarbeiter in Abhängigkeit eines definierten Exit-Falls begründet. Die Mitarbeiter müssen sich den vollständigen Anspruch auf ihre jeweiligen virtuellen Anteile über einen festgelegten Zeitraum erdienen. Eine Verpflichtung der Gesellschaft aus den virtuellen Anteilen ergibt sich nur bei Vorliegen eines Exit-Falls in Abhängigkeit vom jeweiligen Exit-Erlös. Derzeit ist hieraus keine Rückstellung zu bilden.

Alle Verbindlichkeiten haben - wie auch im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 31 Arbeitnehmer.

Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2023 festgestellt.

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