Master Data

Registry
Register court Leipzig HRB 20888
Previous
RM 2426 Vermögensverwaltungs GmbH
Registered
5/10/2004
Industry
Management activities of other holding companiesOther activities of head officesManagement of non-residential real estate on a fee or contract basis
Purpose
Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten in Unternehmen aus den Film- und Medienbereichen

History

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Management

NameRole
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Dr. Doris Apell-KölmelMK Medien Beteiligungs GmbH
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
MK Medien Beteiligungs GmbH
Germany
€25,000
100.00%

Financial Report

3 Films GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 142.402,23 130.278,77
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.361,65 152.763,88 2.239,98
152.763,88 132.518,75

PASSIVA

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 102.572,39 82.158,18
III. Jahresüberschuss 20.414,21
B. Rückstellungen 2.550,00 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 2.575,37 1.946,36
152.763,88 132.518,75

Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010

Der Jahresabschluss der 3 Films GmbH für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. § 267 Abs. 1 HGB aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Für den Jahresabschluss der Gesellschaft wurden die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach §§ 246 ff. HGB und die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB angewendet. Soweit steuerliche Vorschriften zu abweichenden Wertansätzen führen, ist eine Überleitungsrechnung bzw. eine gesonderte Steuerbilanz zu erstellen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände einschließlich der Zahlungsmittelbestände sind grundsätzlich mit dem Nominalwert bilanziert.

Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände (kurzfristig fällige Steuererstattungsansprüche) sowie die ausgewiesenen Zahlungsmittel wurden mit ihrem Nennwert bilanziert.

sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten nach Maßgabe von § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Laufzeit beträgt weniger als ein Jahr, Abzinsungen nach § 253 Abs. 2 HGB waren nicht vorzunehmen.

Verbindlichkeiten

Restlaufzeit davon durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
Art und Form der Sicherheit
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
Summe
2.575,37 0,00 0,00 2.575,37 0,00 keine

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung werden unter Inanspruchnahme von § 326 HGB nicht veröffentlicht.

SONSTIGE ANGABEN

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB und keine sonstigen nicht bilanzierten Verpflichtungen.

Mitarbeiter

Im Berichtsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführung

Alleinvertretungsberechtigte, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau

 

Dr. Doris Apell-Kölmel, Kunsthistorikerin, Feldafing.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB). Die Geschäftsleitung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Leipzig, 14. Oktober 2011

3 Films GmbH

gez. Dr. Doris Apell-Kölmel, Geschäftsführerin

Der Jahresabschluss wird vor Feststellung durch die Gesellschafterin offen gelegt gem. § 328 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

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