Willer Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Same addressActivities of holding companies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Matthias Willer since 12/19/2002 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Ulrich Willer GmbHMarktheidenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2024Allgemeine Angaben Die Ulrich Willer GmbH hat ihren Sitz in 97828 Marktheidenfeld und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Würzburg unter der Nr. HRB 1881 Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, werden sie vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Das abnutzbare Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände Umlaufvermögen Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rückstellungen Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Bilanzierungsgrundsätze gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Arbeitnehmer Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 20 Mitarbeiter beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Matthias Willer Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die Geschäftsleitung im März 2025 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.3.2025. |
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