Signum
Bildtechnik GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.11.2015 bis zum 31.10.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2016
EUR |
31.10.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.090,00 |
14.167,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
598,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
18.491,50 |
14.165,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.022.746,03 |
1.885.874,43 |
| I.
Vorräte |
2.789.272,87 |
1.708.557,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
233.319,00 |
174.111,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
154,16 |
3.205,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.129,80 |
9.531,60 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
529.289,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.047.965,83 |
2.438.862,22 |
Passiva
|
|
31.10.2016
EUR |
31.10.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.369,59 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
81.000,00 |
81.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
108.000,00 |
108.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
718.289,19 |
52.321,51 |
| IV.
Jahresüberschuss |
569.658,78 |
-665.967,68 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
529.289,19 |
| B.
Rückstellungen |
602.168,75 |
587.689,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.366.587,52 |
1.802.974,81 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
38.839,97 |
48.197,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.047.965,83 |
2.438.862,22 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Signum Bildtechnik GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR wurde
ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die teilfertigen Leistungen wurden zu Selbstkosten
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Liquide Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen EUR 765.839,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, bilanziert.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt
EUR 13.959,27 (Vorjahr EUR 20.719,58).
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die "projected unit credit method" (PUC-Methode)
angewendet.
Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt
und dafür (erstmals) der von der Deutschen Bundesbank
auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 4,06 %
angesetzt (im Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre von 3,32 %).
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
4,06
|
%
|
erwartete
Lohn- und Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
Rententrend
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
©
Richttafeln von 2005 G von Dr. Klaus Heubeck
|
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von EUR 73.407,00. Dieser Unterschiedsbetrag
ist für die Ausschüttung gesperrt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
765.839,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
202.428,34
|
Zur Bestimmung des Zeitwertes mit Hilfe allgemein
anerkannter Bewertungsmethoden wurden folgende Annahmen
zugrunde gelegt:
Die Rückdeckungsversicherungen wurden mit dem
Aktivwert bewertet.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
EUR 1.882.079,12 (Vorjahr EUR 1.367.257,49).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 338.724,34 (Vorjahr EUR 338.724,34).
Von den Verbindlichkeiten sind EUR 1.841.724,34
gesichert durch:
- Bürgschaft
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
EUR 73.407,00.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie
folgt:
|
|
EUR
|
aktivierte
Vermögensgegenstände zum beizulegenden
Zeitwert
|
|
73.407,00
|
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Als Geschäftsführer des Unternehmens wurde
Herr Dr.-Ing. Martin Hainfellner berufen.
Der Geschäftsführer wurde von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt EUR 131.083,92 (Vorjahr
EUR 72.928,35).
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt EUR 137.243,28 (Vorjahr
EUR 135.688,51).
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am Unterzeichnungsdatum
festgestellt.
München, 14.12.2017
Die Firma:
gez.
|
|
|
Signum Bildtechnik
GmbH
|
|
|
Dr.-Ing. Martin
Hainfellner
|
|
|
-
Geschäftsführer -
|
|
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2017 festgestellt.
|