Aquis Automobil Pflege GmbH
Same addressActivities of agents involved in the wholesale of motor vehicles
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Erich Benatzky since 12/10/2008 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Elke Benatzky | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
Betralog GmbHWürselenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz Betralog GmbH, Würselen zum 31. Dezember 2011AKTIVA
AnhangA. Allgemeine Angaben1. Angaben zu den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2011 Herr Erich Benatzky, Würselen. 2. Gliederungsvorschriften Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der § 266 und 275 HGB gegliedert. Dabei kam für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB zur Anwendung. Die Betralog GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie hat das Wahlrecht gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB in Anspruch genommen und auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErläuterungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB 1. Anlagevermögen (Finanzanlagen) Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bzw. Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. 2. Umlaufvermögen Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 80.000,00 und solche gegenüber Geschäftsführern in Höhe von EUR 60.220,08 enthalten. 4. Übrige Bilanzpositionen Alle übrigen Bilanzpositionen werden unter Beachtung der handelsrechtlich vorgeschriebenen Grundsätze und in Übereinstimmung und Ausnutzung der steuerlich zulässigen Möglichkeiten vorsichtig bewertet. C. Erläuterungen zur Bilanz1. Restlaufzeiten der Forderungen (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB) Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2. Restlaufzeiten und Sicherung der Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5 S. 1, 285 Nrn. 1 a und b. 2 HGB) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 141.263,01. Pfandrechte oder ähnliche Sicherheiten sind für die zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten nicht bestellt.
Aachen, den 16. November 2012 Erich Benatzky, Geschäftsführer |
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