Computer consultancy activities
IT-Wizards GmbH
Theodor-Heuss-Straße 50A, 65232 Taunusstein, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Michael David Haas since 7/15/2024 | Managing Director |
Gunther Lawer since 6/10/2003 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
IT-Wizards GmbHTaunussteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011BILANZ
ANHANG1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung: Der Jahresabschluss der IT-Wizards GmbH, Taunusstein, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei erfolgte erstmals die Anwendung des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Bewertungsbedingte Anpassungen haben sich daraus nicht ergeben. Auf eine Anpassung von Vorjahreswerten bei der erstmaligen Anwendung des BilMoG wurde dabei verzichtet (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB dargestellt. Die angegebenen Zahlen betreffen den Bilanzstichtag 30.06.2011. 2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungsgrundsätze (§ 246 - § 251 HGB) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit sie wirtschaftlich oder rechtlich der Gesellschaft zuzurechnen sind. Die Posten der Aktivseite und der Passivseite sind brutto ausgewiesen. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 2.2 Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Die einzelnen Posten der Bilanz sind wie folgt bewertet worden: Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Abgeschrieben wurde grundsätzlich linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelwerten bis 410,00 Euro wurden im Jahr der Anschaffung im vollen Umfang abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstige Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen waren nicht erforderlich. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf den Bestand der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Für die ungewissen Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen gebildet. Die Rückstellungen erfassen alle bekannten ungewissen Verbindlichkeiten. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden periodengerecht berücksichtigt. 3. Angabepflichten aus Einzelvorschriften Die angegebenen Zahlen betreffen jeweils den Bilanzstichtag 30.06.2011: § 268 Abs. 2 HGB: Angabepflicht entfällt nach § 274a HGB. § 268 Abs. 4 HGB: Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 2.163,00 Euro. § 268 Abs. 5 HGB: Es bestehen nur Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. § 285 Nr. 2 bis Nr. 8a, Nr. 9a, b und Nr. 12 HGB: Angaben entfallen gemäß § 288 HGB. § 285 Nr. 10 HGB: Jeweils alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind: Herr Michael Haas, 65321 Heidenrod Herr Gunther Lawer, 65321 Heidenrod Gewinnverwendung: Die Geschäftsleitung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.11.2011 |
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