Master Data

Registry
Register court Frankfurt am Main HRB 34364
Registered
11/12/1991
Industry
Wholesale of textilesWholesale of sports goods and their accessoriesWholesale of clothing
Purpose
Der Einzel- und Großhandel mit Textilien und Sportartikeln.

History

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Management

NameRole
Abdurrehmen Dövme
since 4/25/2005
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Abdurrehmen Dövme
Hammarskjöld-Ring 23, 60439 Frankfurt am Main
€25,600
100.00%

Financial Report

Eberhart GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2012

Bilanz

Aktiva

31.1.2012
EUR
31.1.2011
EUR
A. Anlagevermögen 6.352,00 9.193,00
I. Sachanlagen 6.352,00 9.193,00
B. Umlaufvermögen 650.928,30 642.816,37
I. Vorräte 632.683,00 626.423,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.016,59 8.356,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.228,71 8.035,78
Bilanzsumme, Summe Aktiva 657.280,30 652.009,37

Passiva

31.1.2012
EUR
31.1.2011
EUR
A. Eigenkapital 210.175,25 216.885,46
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 191.320,87 154.169,50
III. Jahresfehlbetrag 6.710,21 -37.151,37
B. Rückstellungen 50.314,14 61.787,27
C. Verbindlichkeiten 396.790,91 373.336,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 657.280,30 652.009,37

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung entwickelt. Er schließt an den materiell unveränderten Jahresabschluss des Vorjahres an. Die erforderlichen Um- und Nachbuchungen wurden in der Buchhaltung erfasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam in der Regel die lineare Abschreibung zur Anwendung. Bei Zugängen von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im laufenden Jahr wurde die Abschreibung zeitanteilig vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird bei Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind soweit erforderlich Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Der Ansatz erfolgte in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Es bestehen keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern.

Eigenkapital

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2011/12 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Zinsen, Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres TEUR 397 fällig. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen TEUR 0. Von den Verbindlichkeiten entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern TEUR 0.

Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten

Die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind wie folgt besichert:

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB

Zum Bilanzstichtag bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtungen keine weiteren Haftungsverhältnisse oder sonstige Verpflichtungen von Bedeutung.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Abdurrehmen Dövme, Frankfurt am Main.

Den Organen der Gesellschaft wurden keine Darlehen von Seiten der Gesellschaft gewährt.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde insoweit Gebrauch gemacht, dass die Angaben über die Bezüge der Organe der Gesellschaft unterbleiben.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Frankfurt am Main, den 31. Januar 2013

Gez. Abdurrehmen Dövme

...................................................................

Eberhardt GmbH

Abdurrehmen Dövme

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.2.2013.

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