hubvision
Aktiengesellschaft
Ense
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.06.2019 bis zum 31.05.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.5.2020
EUR |
31.5.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
887.259,00 |
964.650,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
887.259,00 |
964.650,00 |
| 1.
sonstige immaterielle
Vermögensgegenstände |
887.259,00 |
964.650,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.139,21 |
67.706,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.386,09 |
61.434,03 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
37.386,09 |
61.434,03 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.753,12 |
6.272,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
930.398,21 |
1.032.356,90 |
Passiva
|
|
31.5.2020
EUR |
31.5.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
156.934,78 |
111.294,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
61.294,58 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
45.640,20 |
61.294,58 |
| B.
Rückstellungen |
17.300,00 |
11.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
756.163,43 |
909.662,32 |
| 1.
sonstige Verbindlichkeiten |
756.163,43 |
909.662,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
456.163,43 |
869.662,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
300.000,00 |
40.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
930.398,21 |
1.032.356,90 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.6.2019 - 31.5.2020
EUR |
1.6.2018 - 31.5.2019
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
339.845,58 |
224.926,80 |
| 2.
Personalaufwand |
116.932,82 |
19.432,65 |
| a)
Löhne und Gehälter |
95.166,92 |
16.029,83 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
21.765,90 |
3.402,82 |
| 3.
Abschreibungen |
107.391,00 |
97.350,00 |
| a)
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
107.391,00 |
97.350,00 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
36.678,87 |
19.616,69 |
| 5.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
10.626,27 |
451,28 |
| 6.
Steuern vom Einkommen und Ertrag |
22.576,42 |
26.781,60 |
| 7.
Ergebnis nach Steuern |
45.640,20 |
61.294,58 |
| 8.
Jahresüberschuss |
45.640,20 |
61.294,58 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267a Abs. 1 HGB
auf. Sie wendet, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften an.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt worden.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: hubvision
Aktiengesellschaft
Firmensitz laut Registergericht: Ense
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Arnsberg
Register-Nr.: HRB 12452
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden,
soweit sie gegen Entgelt erworben wurden, zu
Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetz. Bei Forderungen, die mit erkennbaren Risiken
behaftet sind, werden angemessene Wertabschläge
vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sowie die
Kassenbestände werden mit ihrem Nennwert
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres sind im
nachfolgdenden Anlagenspiegel gesondert dargestellt.
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
|
Zugänge
|
davon
FK-Zinsen
|
Abgänge
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
|
|
01.06.2019
|
|
|
|
31.05.2020
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
1.062.000,00
|
30.000,00
|
0,00
|
0,00
|
1.092.000,00
|
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
|
1.062.000,00
|
30.000,00
|
0,00
|
0,00
|
1.092.000,00
|
Summe
Anlagevermögen
|
1.062.000,00
|
30.000,00
|
0,00
|
0,00
|
1.092.000,00
|
|
kumulierte
Abschreibungen
|
Abschreibungen
Geschäftsjahr
|
Zugänge
|
Abgänge
|
kumulierte
Abschreibungen
|
|
01.06.2019
|
|
|
|
31.05.2020
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
97.350,00
|
107.391,00
|
0,00
|
0,00
|
204.741,00
|
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
|
97.350,00
|
107.391,00
|
0,00
|
0,00
|
204.741,00
|
Summe
Anlagevermögen
|
97.350,00
|
107.391,00
|
0,00
|
0,00
|
204.741,00
|
|
Zuschreibungen
Geschäftsjahr
|
Buchwert
|
Buchwert
|
|
|
31.05.2020
|
31.05.2019
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
0,00
|
887.259,00
|
964.650,00
|
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
|
0,00
|
887.259,00
|
964.650,00
|
Summe
Anlagevermögen
|
0,00
|
887.259,00
|
964.650,00
|
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 10.131,66 Euro
sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe
von 27.254,43 Euro .
Die
Rückstellungen setzen sich
ausschließlich aus sonstigen Rückstellungen in
Höhe von 17.300,00 Euro zusammen. Die sonstigen
Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen
Verpflichtungen aus der Erstellung und Prüfung des
Jahresabschlusses in Höhe von 10.000,00 Euro.
Verbindlichkeiten mit ihren Restlaufzeiten und
Sicherungsrechten
|
Laufzeit
|
Laufzeit
|
Laufzeit
|
Art der Verbindlichkeit
|
bis zu 1
Jahr
|
1 bis 5
Jahre
|
> als 5
Jahre
|
|
31.05.2020
|
31.05.2019
|
31.05.2020
|
31.05.2019
|
31.05.2020
|
31.05.2019
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
450.601,97
|
862.378,23
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
5.561,46
|
7.284,09
|
300.000,00
|
40.000,00
|
0,00
|
0,00
|
- davon aus Steuern
|
5.561,46
|
5.927,49
|
|
|
|
|
- davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
456.163,43
|
869.662,32
|
300.000,00
|
40.000,00
|
0,00
|
0,00
|
|
Summe
|
|
Art der Verbindlichkeit
|
Sicherung
|
|
31.05.2020
|
31.05.2019
|
|
|
Euro
|
Euro
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
450.601,97
|
862.378,23
|
3
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
305.561,46
|
47.284,09
|
|
- davon aus Steuern
|
|
|
|
- davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
|
|
|
|
|
756.163,43
|
909.662,32
|
|
Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten:
1 = Grundschuld
2 =
Sicherungsübereignung Maschinen
3 = Eigentumsvorbehalt
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde im durchschnitt
3 Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Vorstandstätigkeit wurde im
Geschäftsjahr 2019/2020 durch Herrn Andreas Rother,
Soest, (Vorsitzender) und Herrn Marcus Bengsch, Werl,
ausgeübt.
Der Vorstand schlägt vor, den Gewinn auf neue
Rechnung vorzutragen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Ense, 30.09.2020
gez. Andreas
Rother
gez. Marcus Bengsch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.10.2020 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die hubvision Aktiengesellschaft
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der hubvision
Aktiengesellschaft - bestehend aus der Bilanz zum
31.05.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 01.06.2019 bis zum 31.05.2020 sowie
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für alle Kaufleute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -
beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken
wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -
falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für
die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Detmold, 02.10.2020
HWP Hinrichs & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Jochen Mischer
Wirtschaftsprüfer
|