FTA First Trading Agency GmbH

Hollerallee 8, 28209 Bremen, DEU

Master Data

Registry
Register court Bremen HRB 34290 HB
Previous
Horatio 155. Vermögensverwaltungs GmbHDr. Berger Real Estate Invest GmbHCT Handelskontor GmbHFirst Traiding Agency & Office Center GmbH
Registered
3/12/2007
Industry
Agents involved in the sale of furnitureActivities of agents involved in non-specialised wholesaleWholesale of bicycles, e-bikes and their parts and accessories
Purpose
Großhandel, Import und Export von Non-Food-Artikeln, Vertriebsunterstützung, Vermittlung von Transporten, Lagerei und Industriemontagen.

History

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Management

NameRole
Serkan Günlü
since 7/31/2020
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Hi-Tech Media AG
Germany
€25,000
100.00%

Financial Report

FTA First Trading Agency GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Umlaufvermögen 733.364,50 10.811,05
davon gegen Gesellschafter 35.468,40 0,00
Summe Aktiva 733.364,50 10.811,05

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 350.216,22 8.440,55
B. Rückstellungen 216.291,00 1.800,00
C. Verbindlichkeiten 166.857,28 570,50
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 166.857,28 570,50
Summe Passiva 733.364,50 10.811,05

Anhang


Grundlagen und Methoden

Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt.

Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt.

Der Jahresabschluss wurde gemäß den Gliederungsvorschriften des § 266 ff. HGB aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr

Bei dem vorliegenden Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden, soweit vorhanden, mit den Anschaffungs­kosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Die Herstellungskosten setzen sich aus unmittelbar zurechenbaren Kosten, notwendigen Gemeinkosten sowie durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen zusammen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear und degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Ergibt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von Euro 410 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden, soweit vorhanden, mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen weisen die für das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ausgewiesen.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre

Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre betragen insgesamt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Die bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betragen insgesamt Euro 0,00.

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 akzeptierte den Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung.

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung verzichtet.

Sonstige Angaben

Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 30 Personen beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres oblage die Geschäftsführung:
Herrn Joachim Morgenstern


Bremen, den 17.12.2018
gez. Joachim Morgenstern

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