Master Data

Registry
Register court Montabaur HRB 24078
Registered
3/8/2004
Industry
Wholesale of chemical productsManufacture of pesticides and other agrochemical productsManufacture of plastic packing goods
Purpose
geändert, nun: Die Herstellung, der Vertrieb von, sowie der Handel mit chemisch-technischen Erzeugnissen und die Erstellung von Hygienekonzepten.

History

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Management

NameRole
Karl Manns
since 6/2/2014
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Im Vogelsang 22, 53560 Vettelschoß
€25,000
100.00%

Financial Report

Kamasol GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

AKTIVA

  Euro 31.12.2012
Euro
Euro 31.12.2011
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen   4.601,00   1.414,00
II. Finanzanlagen   65.288,02   59.433,22
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   40.648,34   37.422,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   131.943,68   100.827,99
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   46.393,00   18.771,69
Summe Aktiva   288.874,04   217.869,30

Passiva

       
  Euro 31.12.2012
Euro
Euro 31.12.2011
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   141.794,00   111.380,30
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   30.908,99   30.413,70
B. Rückstellungen   44.398,82   20.655,00
C. Verbindlichkeiten   37.194,73   20.842,80
D. Passive latente Steuern   9.577,50   9.577,50
Summe Passiva   288.874,04   217.869,30

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2012

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Wesentliche Umstellungseffekte liegen bei der Gesellschaft nicht vor.

Die Wertansätze in der Bilanz der Firma Kamasol GmbH zum 31.12.2012 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG) werden im Jahr der Bildung sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 20% aufgelöst.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen Angemessene Teile der Verwaltungskosten und Fremdkapitalzinsen wurden ebenfalls mit einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr
EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
Vorjahr
EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 106.295,31 -,- 86.718,63 -,-
Sonstige Vermögensgegenstände 25.648,37 -,- 14.109,36 -,-
Summe 131.943,68 -,- 100.827,99 -,-

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen

· Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten,

· Tantieme und sonstige Personalkosten

· Garantieaufwendungen

· Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Gesamtbetrag
EUR
davon Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
EUR
davon Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.625,44 20.625,44 -,- -,-
Sonstige Verbindlichkeiten 16.569,29 16.569,29 -,- -,-
Summe 37.194,73 37.194,73 -,- -,-

Die Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Haftungsverhältnisse - §§251, 268 Abs. 7 HGB

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Karl Manns,

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Bonn, den 30. Oktober 2013

Karl Manns

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.10.2013

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