IMC
GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
15.097,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.089,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.097,02 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.572,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
72,39 |
| B.
Rückstellungen |
828,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.696,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.696,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.097,02 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
Angaben zur den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
und zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der
Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können,
wurde die Angabe im Anhang gewählt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht
werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung gemäß § 266 Abs. 2 HGB und
§ 275 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für
große Kapitalgesellschaften. Hiervon abgesehen werden
die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB
nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze angewandt:
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die
Geschäftsführerin
Karine Markarian, Ärztin
geführt.
Augsburg, den
Geschäftsführerin:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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